Die Bindung der Wohnbauförderung an den Einbau von Solaranlagen war im Februar von einer - für Oberösterreich eher ungewöhnlichen - rot-grünen Allianz beschlossen worden. Die ÖVP kippte die Regelung mit Hilfe der FPÖ im Landtag. Nun gibt es eine neue Einigung, die den Betroffenen rasch wieder Rechtssicherheit verschaffen soll.
Mehrere Varianten als Fördervoraussetzung
Demnach gibt es mehrere Varianten, um die Fördervoraussetzung zu erfüllen. Möglich sind Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer biogener Brennstoffe sowie elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme, die entweder nachweislich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben oder mit einer thermischen Solaranlage kombiniert werden. Auch Fern- oder Nahwärme aus Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen oder sonstiger Abwärme, Fernwärme mit einem Anteil von zumindest 80 Prozent erneuerbarer Energie und Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen werden akzeptiert.
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