Statt mit der Rettung mit dem Taxi ins Krankenhaus eine würdevollere Alternative für viele Kärntner Patienten. Als das Angebot im Dezember 2023 von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) verkündet wurde, war es noch kostenlos, seit Anfang Juli fällt ein Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr von 7,55 Euro an. Medizinisch notwendige Fahrten sind davon aber ausgenommen.
Das Service unterliegt Einschränkungen. „Taxiunternehmungen können nur reine Krankenbeförderungen übernehmen“, erklärt Landesrat Daniel Fellner. „Dies bedeutet, dass die Person, gegebenenfalls mit Hilfe, selbst in einen Pkw ein- beziehungsweise aussteigen kann.“ Für das Land fallen keine Kosten an die Kooperation wurde zwischen Wirtschaftskammer und ÖGK geschlossen. Diese achtet darauf, dass die Patienten effizient transportiert werden. Denn es macht einen Unterschied, ob eine sanitätsdienstliche Versorgung benötigt wird. Solche Fahrten gelten dann als Krankentransport, der nur vom Rettungsdienst übernommen werden darf.



Zahlen im „Im Hinblick auf die stark ansteigenden Transportbereich ersuchen wir Sie, bei der Ausstellung von Transportscheinen, ein besonderes Augenmerk auf den Gesundheitszustand des Versicherten zu legen und entsprechend der medizinischen Indikation das notwendige Transportmittel zu verordnen“, betonte auch die ÖGK in einem Schreiben an die Kärntner Ärzte.
In Kärnten gibt es 14 Taxiunternehmen, die einen Vertrag mit der ÖGK haben, in den Bezirken Feldkirchen und Völkermarkt gibt es keine Vereinbarungen.
FJ