Eigentlich unglaublich, was sich da drei sehr bekannte österreichische Anwälte erlauben. Ganz in Manier moderner justizieller Kriegsführung, wie wir sie aus den USA kennen, wurde versucht, jene Richterin, die ein rechtskräftiges Urteil gegen Karl-Heinz Grasser erwirken konnte, niederträchtig zu verleumden und mit gefälschten, teuer bezahlten E-Mails beruflich zu diskreditieren. Doch was bedeutet das für unser Land? Muss sich in Zukunft jede Richterin und jeder Richter bei teuren Prominentenprozessen davor fürchten, von gegnerischen Anwälten hinterrücks fertiggemacht zu werden? Wo steuern wir hin, wenn wir nur zuschauen, wie unsere unabhängige Justiz mit mafiösen Methoden demontiert wird? Klar – die Anwälte haben an Grasser bisher sehr gut verdient und erhielten von diesem möglicherweise sogar die Zustimmung, eine derart üble Kampagne gegen die Richterin zu starten. Im Falle eines daraus resultierenden Freispruchs hätten sie noch mehr Geld von ihrem Mandanten abkassieren können. Geld stinkt ja bekanntlich nicht. Dass es ihnen vollkommen egal war, ob unser rechtsstaatliches System dadurch schwer diskreditiert wird, ist ein Grund, sie keinesfalls mit Samthandschuhen zu behandeln. Ich hoffe auf ein internes Disziplinarverfahren der leider oft viel zu schweigsamen Rechtsanwaltskammer sowie eine bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen die beteiligten Anwälte eingebrachte Anzeige wegen vorsätzlicher Rufschädigung bzw. Verleumdung der betroffenen Richterin.
Martin Krämer, per E-Mail
Erschienen am Sa, 22.8.2026
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