Das freie Wort

So ändern sich die Zeiten

Wie Medien berichten, wird die WKStA auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien die über ÖVP-Klubchef August Wöginger verhängte Diversion in der Höhe von 44.000 Euro wegen Missbrauch der Amtsgewalt anfechten, was zu einer Neuaustragung des Strafprozesses führen könnte. Angeklagt wurde Wöginger bekanntlich wegen seiner Intervention, durch die ein Parteifreund Wögingers im Bundesdienst, angeblich zum Nachteil einer besser geeigneten Kandidatin, eine berufliche Besserstellung erreichte. Solch „Sünden“ sind ein Überbleibsel früherer Zeit, wo Politiker reihenweise derartige Interventionen vornahmen und ohne das „richtige“ Parteibuch die Chancen von vornherein gering waren, sodass manche Beamte vorsorglich zwei verschiedene davon besaßen. Noch ärger war es diesbezüglich im Landes- sowie Gemeindedienst, wo meist nicht die bessere Eignung, sondern in erster Linie die „richtige“ Parteizugehörigkeit schon das wichtigste Aufnahmekriterium war. Es ist richtig und wichtig, dass solche Praktiken inzwischen strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings könnte man es bei Wöginger bei der Diversion belassen, die geeignet erscheint, Politiker und Politikerinnen in Zukunft davon abzuhalten, sich auf solche „Freundschaftsdienste“ einzulassen.

Franz Köfel, Völs

Erschienen am Sa, 1.11.2025

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