Wie die Hyänen fallen viele Leserbriefschreiber über das anscheinend zu mild ausgefallene Urteil zur Causa Wöginger her. Viel mehr als die 40.000 Euro Strafe dürften den bis dato unbescholtenen und überaus engagierten Mandatar die vielen gehässigen Bosheiten schmerzen, die von selbst ernannten unfehlbaren Gutmenschen ausgestreut werden. Bei echten Verbrechern, ob Diebstahl oder Vergewaltigung etc., darf nicht einmal deren vollständiger Name veröffentlicht werden – die gehören ja geschützt!
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