Eine 10-köpfige Bande migrantischer Jugendlicher hatte mit einer 12-Jährigen (!) laufend sexuelle Handlungen und geht wegen angeblicher Einvernehmlichkeit straffrei aus. Es ist aber nicht nur die Justiz, die sich hier selbst infrage gestellt hat, sondern auch die Gesetzgebung. Denn die zugrunde liegenden Paragraphen sind einfach grotesk. Grundsätzlich sind sexuelle Handlungen erst ab 14 erlaubt. Doch wenn der Altersunterschied maximal 3 Jahre beträgt und die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist, ist auch Geschlechtsverkehr nicht strafbar. Wobei die Täter behaupteten, sie hätte sich in der Darstellung selbst älter gemacht. Diese völlig unsinnige Regelung, von der die Bande vor Gericht profitiert hat und die offensichtlich die Frühsexualisierung fördern soll, gehört ebenso wie die Herabsetzung der Strafmündigkeit schleunigst geändert. Das alles ist primär Täterschutz. Opferschutz sieht anders aus. Wenn aus diesem Fall keine Anlassgesetzgebung resultiert, macht sich das Rechtswesen in Österreich endgültig lächerlich und wird von niemandem mehr ernst genommen.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am Di, 30.9.2025
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