Das freie Wort

Ein Schlag ins Gesicht der Opfer

Dieses Urteil ist für das Opfer, welches zum Tatzeitpunkt zwölf (!) Jahre alt war, ein herber Schlag ins Gesicht. Egal, ob Anna älter ausgesehen hat oder nicht, sie hat diese Dinge sicher nicht freiwillig getan. Denn körperliches Handeln bzw. „Mitmachen“ durch Einschüchterung und Drohung zählt immer noch nicht (!) als freiwillig! Unsere Justiz hat – wieder einmal – in jeder Hinsicht im Namen der Gerechtigkeit kläglich versagt und setzt somit verheerende Zeichen, indem sich wieder einmal bestätigt hat, dass der Staat Österreich unsere Kinder nicht mehr zu schützen imstande ist! Ein Armutszeugnis für eine einst angesehene Republik. Es ist eine Schande!

Karin Moser, per E-Mail

Erschienen am Mo, 29.9.2025

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