Mit dem Ruf nach Erhöhung des Pensionsalters zäumt man das Pferd beim Schweif auf. Nachdem die Pensionen Versicherungsleistung sind, muss es doch vor allem auf den Zeitraum der Beitragszahlungen und nicht auf das Alter ankommen. Also 45 Beitragsjahre müssten genug sein, auch wenn der angehende Pensionist dann erst 61 wäre. Hingegen müssten Menschen die erst, sagen wir einmal 30 oder 35 Beitragsjahre aufzuweisen haben naturgemäß länger arbeiten, dies wäre nur gerecht. Bis zu welchem Alter, hängt von der körperlichen Anforderung der Tätigkeit ab und wäre zu diskutieren. Von niemandem ist zu erwarten, dass er bis ins Greisenalter arbeitet, zumeist wäre das körperlich oder geistig auch gar nicht möglich. Bei Männern wäre der Wehrdienst, bei Frauen selbstverständlich die Geburten bzw. die Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen.
Eva Schreiber, per E-Mail
Erschienen am So, 15.9.2024
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