Auch nach der Wahl wird sich punkto Asylmisere nichts Grundlegendes ändern! Warum? Nun ja, wie auszugsweise ein Antwortschreiben des Bundesministeriums für Inneres beweist: „Die Nichtentgegennahme von Asylanträgen oder die unmittelbare Zurückweisung von Asylwerbern an der Grenze ist EU-weit unzulässig. In allen EU-Mitgliedsstaaten können Asylanträge auf internationalen Schutz gestellt werden und sind diese zu bearbeiten, unabhängig davon, ob die Anträge an der Grenze oder anderswo gestellt wurden. Im Falle der Nichtbeachtung droht ein Vertragsverletzungsverfahren und eine Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof.“ So sieht leider die traurige Realität tatsächlich aus.
Dr. Peter Gottlieb-Zimmermann, Aschach an der Steyr
Erschienen am Fr, 13.9.2024
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