Das passive Wahlrecht betrifft die kandidierenden Persönlichkeiten mit ihren Gemeinschaften und den zu verwirklichenden Absichten, also spezielle Verantwortungen. Das aktive Wahlrecht, dazwischen zu unterscheiden und insbesondere im Hinblick auf eine arbeitsfähige Mehrheit mitzuentscheiden, unterliegt der allgemeinen demokratischen Mitverantwortung. Dies vom Rechtsbeginn ohne Altersbegrenzung für Menschen, welche lebenswerte Demokratie genießen können. Für die Wahrnehmung des allgemeinen Wahlrechts und damit der allgemeinen demokratischen Mitverantwortung wären Folgerungen anzudenken: mit einem Bonus für die Inanspruchnahme oder einer Sanktion für die Unterlassung. Ohne Altersbegrenzung. Dabei sollte es bleiben. Und sorgen wir für die charakterliche Persönlichkeitsbildung und die Ausbildungen der erforderlichen Qualifikationen.
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