Die geplante Novelle der StVO sieht vor, dass Gemeinden eigenständig Tempolimits von 30 km/h verordnen dürfen, allerdings nur in „schutzbedürftigen Zonen“, also vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Seniorenheimen, was natürlich zu begrüßen ist und die Bürgermeister jubeln lässt. Tempolimits führen zu mehr Sicherheit und weniger Lärm. Warum dürfen die Ortschefs die 30er-Zone nicht gleich in der ganzen Gemeinde mit Gemeinderatsbeschluss einführen? Das erschließt sich nicht. Man könnte meinen, dass 30er-Zonen nur eingeführt würden, damit Autofahrer nicht mit 70 km/h, sondern nur mit 50 durch die Dörfer brausen. Ohne Überwachung ist jedes Gesetz zahnlos. Da hat der NÖ-Gemeindebund-Präsident schon recht, wenn er meint, „dass Schilder keine Dekoration sein dürfen, punktuelle Überwachung wichtig ist und kleine Beiträge das Erinnerungsvermögen stärken.“
Marjan Pandel-Nittnaus, Langenzersdorf
Erschienen am Mi, 24.1.2024
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