Bei dem Kickl-Interview hat Martin Thür mehrmals nachgefragt, ob eine Remigration auch für jemanden gelte, der bereits die österreichische Staatsbürgerschaft habe. Beim Ansuchen um die Staatsbürgerschaft muss bei der Bewerbung glaubhaft versichert werden, dass man unsere Kultur akzeptiere, die Gesetze respektiere und einhalten werde. Wenn sich jemand nach Erhalt der Staatsbürgerschaft beispielsweise für Kopftuchzwang, die Einführung der Scharia in Österreich und dergleichen einsetzt, ist wohl klar, dass bei dem Ansuchen gelogen und die Staatsbürgerschaft erschlichen wurde. Wer solche Ansichten vertritt, hat eine ganz andere Einstellung als bei dem Ansuchen vorgegeben! Die Staatsbürgerschaft wurde demnach zu Unrecht vergeben! Alles klar?
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