Da vergeht sich ein 60-Jähriger an einem 2-jährigen Mädchen und wird für unglaubliche 22 Monate Gefängnis, noch nicht rechtskräftig, verurteilt. Das Schreckliche daran ist die Aussage eines Winkeladvokaten, welcher diese Untat als Unfall beim Spielen der Kleinen abtut. Wie können diese Justizleute noch ruhig schlafen, wenn sie die Zerstörung einer Kinderseele so lapidar abhandeln.
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