Zwei Jahre und 10 Monate unbedingte (!) Haft für einen Bauern, der seine Tiere derart vernachlässigt hat, dass sie notgeschlachtet werden mussten – aber leider gab es dieses Gerichtsurteil nicht bei uns, sondern in Deutschland. In Österreich erhält man für des Tottreten eines Malteser-Hündchens 9 Monate bedingt; für einen geknebelt und gefesselt in einen Brunnen geworfenen Hund 8 Monate bedingt oder für ähnliche Tierquälereien überhaupt nur lächerliche Geldstrafen, obwohl bis zu 2 Jahre unbedingte Haft als Strafrahmen möglich ist. Tierfreunde fordern daher auch bei uns härtere und unbedingte Strafen (bis zu 5 Jahren) für Tierquäler, doch alles wird beim Alten bleiben und Tiere müssen weiter leiden.
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