Wer darf in Wohnungen?

Investoren wehren sich: „Vorwurf ist hanebüchen“

Salzburg
12.10.2026 07:00

Welcher Geldgeber darf bei Tourismusprojekten in welche Ferienwohnung? Das Land Salzburg hat der Eigennutzung von Investoren-Wohnungen im Tourismus einen Riegel vorgeschoben. Die Frage beschäftigt aber immer noch Gerichte und Anwälte.

Dürfen Investoren Appartements in Touristenorten auch für den eigenen Urlaub nutzen? Um diese Frage drehen sich in Salzburg – und nicht nur hier – seit Jahren viele Diskussionen. Wie berichtet, hat die Landesregierung dieser beliebten Praxis bei sogenannten Buy-to-let-Modellen mit dem Raumordnungsgesetz einen Riegel vorgeschoben. Es gab höchstgerichtliche Urteile. Mittlerweile weichen Investoren teilweise in andere Wohnungen im gleichen Objekt aus.

Landtagsabgeordneter Simon Heilig-Hofbauer (Grüne) sieht das kritisch und spricht von einer Umgehung, die unterbunden gehöre. Das sieht der Pinzgauer Anwalt Siegfried Kainz völlig anders. „Dieser Vorwurf ist hanebüchen. Weder juristisch noch faktisch stellt dies eine Umgehung dar“, ist Kainz überzeugt.

Bei Buy-to-let-Modellen werden Ferienwohnungen als Geldanlage gekauft.
Bei Buy-to-let-Modellen werden Ferienwohnungen als Geldanlage gekauft.(Bild: Roland Holitzky)

Andere Bundesländer hätten sich hier schon klar deklariert. „Das Land Tirol selbst hat das als Empfehlung in einem Rundschreiben festgehalten“, sagt Kainz über das Einmieten in anderen Wohnungen im gleichen Objekt. Der Anwalt hofft viel mehr, dass auch das derzeitige Verbot, eine als Geldanlage gekaufte Wohnung selbst zu nutzen, noch einmal neu beurteilt wird.

Es gibt zwar ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Kainz hofft aber, dass der Europäische Gerichtshof die Sachlage anders sehen könnte. Bisher habe sich noch kein Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Verbot der Eigennutzung mit EU-Recht vereinbar sei. Im Zillertal gebe es aktuell einen Fall, der vor dem europäischen Höchstgericht landen könnte.

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