So sieht es die Genfer Flüchtlingskonvention vor, nur für Opfer ungerechter Verfolgung im Heimatstaat. Asyl nur im ersten EU-Land, in das der Asylsuchende kommt: So sehen es die EU-Bestimmungen vor. Und grundsätzlich: staatliche Unterstützungen nur für Leute, die Vorleistungen erbracht haben, Arbeitslosengeld für Leute, die vorher gearbeitet und Steuern bezahlt haben, Pensionen nur für Leute, die vorher gearbeitet und Pensionsbeiträge eingezahlt haben. Was darüber hinausgeht, dafür muss es wirklich starke Gründe geben, weil solche Leistungen das Staatsbudget stark belasten und dafür die arbeitenden Staatsbürger mit Steuerzahlungen belastet werden müssen. Solche starken Gründe gibt es eigentlich nur für Staatsbürger, die sich unverschuldet in einer Notlage befinden. Keinesfalls ist es aber vertretbar, Steuermittel an Leute zu verteilen, die aus fremden Ländern kommen, hier keine Vorleistungen erbracht haben und die Heimat nur als Glücksritter auf der Suche nach Sponsoren mit der Tendenz zur Selbstaufgabe verlassen haben. Und wenn die EU von uns Österreichern ein solches Sponsorentum verlangt, dann sollten wir uns dem entgegenstellen und sagen: „Nein, nicht mit uns!“, wie es z. B. Ungarn tut. Alle, die da jetzt kommen und Asyl verlangen, kommen schon aus einem sicheren EU-Land (das muss auch für Ungarn gelten!), und für die ist Österreich nicht zuständig, für die braucht in Österreich kein Asylverfahren eingeleitet zu werden. Außerdem sind die meisten Rechtsbrecher, weil sie ohne dazu berechtigende Dokumente einreisen und damit straffällig im Sinne der Verwaltungsgesetze werden. Und die Regierung hat dafür zu sorgen, dass geltendes Recht angewendet und vollzogen wird. Tut sie das nicht, dann hat sie die entsprechenden Konsequenzen zu tragen.
Dr. jur. Peter Lang, Wien
Erschienen am Mi, 20.9.2023
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