Verteidigungsministerin Klaudia Tanner stellte zum Anliegen des ukrainischen Präsidenten Wolodimir Zelenskij betreffend Minenräumung klar: „Ich kann mir eine Unterstützung der Ukraine bei der Entminung durch unser Bundesheer vorstellen, allerdings nach Ende des Krieges, alles andere würde dem Verfassungsrecht widersprechen.“ Friedenstruppen (Blauhelme) benötigen für die Mission ein Mandat des UN-Sicherheitsrates. Ein Einsatz von Blauhelmen steht immer unter dem Prinzip Neutralität der Truppe und Zustimmung der am Konflikt beteiligten Staaten. Daher ist zumindest ein Waffenstillstand nötig, um Blauhelme einzusetzen. Ein Einsatz österreichischer Soldaten im Kriegsgebiet der Ukraine würde auch der Neutralität Österreichs widersprechen. Das Ottawa-Übereinkommen verbietet die Verwendung von Anti-Personenminen. Allerdings haben mehrere militärisch bedeutende Staaten, wie Russland und die USA, diesen Vertrag nicht ratifiziert. Das Leid der Zivilbevölkerung ist schrecklich, aber solange in der Ukraine der Krieg tobt, wird kein Soldat der EU Hilfe leisten können. Die EU hat 25 Millionen Euro für die Minenräumung bereitgestellt. Freiwillige aus verschiedenen Ländern helfen bei der Kampfmittelbeseitigung in der Ukraine.
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