Jedem Bürger mit Normalverstand ist klar, dass ich, wenn ich einen Vertrag unterschreibe, den Gegebenheiten des Geschriebenen in der Pflicht bin. So auch bei dem Gasvertrag mit Russland, oder gibt es eine Klausel, die besagt, dass im Falle kriegerischer Handlungen dieser null und nichtig ist? Wenn dem nicht so ist, ist dieser ohne Wenn und Aber jedoch zu erfüllen. Was bezüglich des Gasliefervertrages der Fall ist. Ansonsten könnte man jeden Vertrag nach Gutdünken infrage stellen, und er wäre somit das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht. Soweit mir bekannt, ist vertragsmäßig eine gewisse Abnahme sowie der Zahlungsmodus verpflichtend vereinbart. Man kann jetzt noch fragend einen Schritt weiter gehen – welch Narren, die die finanzielle Verpflichtung erfüllen, erfüllen müssen, jedoch die Lieferung verweigern. So gesehen sitzen in der OMV doch noch Leute mit Hirn und Verstand im Gegensatz zu den vielen anderen politisch gutmenschlichen Wichtigkeitspinseln.
Franz Umgeher, Weissenbach
Erschienen am Sa, 11.3.2023
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