In Österreich gilt bei Gerichtsprozessen ja so lange die Unschuldsvermutung, bis ein Angeklagter definitiv schuldig gesprochen wird: Ich glaube, genau das sollte auch für unseren Bundeskanzler gelten, denn wenn jede Anklage schon ein Rücktrittsgrund wäre, dann wäre es für politische Gegner ja viel zu einfach, denn das hieße ja: „Ich brauche ihn nur anzuzeigen, und er muss sofort zurücktreten!“ Umgekehrt heißt das für mich jedoch: Wenn ein Bundeskanzler – egal, ob von einem Gericht oder einem Untersuchungsausschuss – wirklich definitiv schuldig gesprochen wird, dann ist seine politische Karriere praktisch zu Ende!
Dr. Kurt Stoschitzky, Gleisdorf
Erschienen am Do, 29.7.2021
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