Man kann unverschuldet die Möglichkeit verlieren, seinen Lebensunterhalt durch unselbstständige Arbeit zu verdienen. Nicht immer ist der Mangel an Arbeitsplätzen oder Arbeitsunwille schuld an Langzeitarbeitslosen, sondern Gesetze. Mancher, der seinen Arbeitsplatz verlor, würde eine Lohneinbuße in Kauf nehmen, wenn er beispielsweise nicht mehr pendeln oder nicht mehr im Schichtbetrieb arbeiten müsste. Leider kann sich diesen Luxus kaum jemand leisten. Ginge auch der neue etwas niedriger entlohnte Arbeitsplatz verloren, würde damit auch das Arbeitslosengeld weniger, auch die Pensionshöhe würde davon beeinflusst. Bei der Jobsuche wäre dann auch ein geringerer Lohn zumutbar, als wäre der eben verloren gegangene Arbeitsplatz nie angenommen worden. Sich auf einen höheren Lohn hinaufzuarbeiten ist schwer, eine Stufe herunterzusteigen wirtschaftlicher Wahnsinn.
August Riegler, Kindberg
Erschienen am Di, 11.5.2021
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