Das freie Wort

Sie entscheiden wieder selbst

Herr Seinitz führte mit dem britischen Botschafter in der „Krone“ ein großes Interview zum Brexit, zum Austritt der Briten aus der EU – den man jetzt endlich als Tatsache ansehen darf, nachdem die EU-Kommission das Abkommen unterzeichnet hat. Jetzt fehlt nur mehr die Ratifizierung durch das EU-Parlament. In dem Interview gab es zur Zukunft von EU- Bürgern in Großbritannien eine sehr interessante und aufschlussreiche Antwort. Der Botschafter sagte nämlich: „Für Personen ist schon alles geregelt. Von den etwa 3,3 Millionen EU-Bürger/innen darunter 23.000 Österreicher/innen, haben schon 2,2 Millionen ihren Aufenthaltstitel beantragt und bewilligt bekommen. Nur 5 Personen wurden abgewiesen – aus kriminellem Hintergrund.“ Fünf Antragsteller bekamen also keinen Aufenthaltstitel, weil sie kriminell sind. Ohne Aufenthaltstitel werden sie wohl oder übel die britische Insel verlassen müssen. Da geht es weniger um die Frage, ob die Abgelehnten Gewalttäter waren oder Betrüger oder Einbrecher. Es geht vielmehr darum, dass die Briten nach dem 31. Jänner wieder selbst entscheiden dürfen, wer bei ihnen bleiben darf. Genau darum geht es: Sie dürfen wieder selbst entscheiden! Sie sind, im Gegensatz zu Österreich, nicht mehr den Richtlinien, Vorgaben und Verordnungen der EU-Kommission unterworfen. Es wird zwar in Zukunft eine Menge Verträge und Abkommen mit der EU geben, an die sich die Briten auch halten werden, aber sie haben wieder ihre Souveränität erlangt. Sie können und dürfen Straftäter zwingen, das Land zu verlassen. Das darf Österreich angeblich nicht. Da gab es eben jetzt die Verhandlung zum Mord am Sozialamtsleiter in Dornbirn. Der Mörder, der illegal nach Österreich kam, konnte und durfte angeblich nicht abgeschoben werden. Aufgrund von geltendem EU-Recht hatte der Antragsteller, also der spätere Mörder, demnach „ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht und einen faktischen Abschiebeschutz“. Und auch bei negativem Asylbescheid wäre laut EU- Menschenrechtskonvention eine Abschiebung nicht möglich gewesen. Dieser aktuelle und extreme Fall ist aber kein Einzelfall. Es laufen in Österreich viel zu viele kriminelle Typen frei herum, die angeblich nicht abgeschoben werden dürfen. Es reicht ja schon das Argument, in seiner Heimat sei mit einer „erniedrigenden Behandlung“ zu rechnen, und der Betreffende bleibt bis ans Ende seiner Tage unser „Gast“. Wenn so ein „lieber Mensch“ österreichischen Staatsbürgern Schlimmeres als erniedrigende Behandlung angedeihen lässt, haben die Österreicher das hinzunehmen. Da wird jetzt z. B. über einen 17-jährigen Tschetschenen berichtet, der schon zweimal wegen Gewaltdelikten verurteilt wurde und jetzt in U-Haft sitzt, weil wegen 22 Straftaten gegen ihn ermittelt wird. Da geht es um Raub, Körperverletzung, Erpressung usw. Abschiebung? Fehlanzeige. Dürfen wir nicht. Für ein Abschiebeverbot machen sich auch österreichische NGOs stark, denen das Schicksal ausgeraubter, verletzter, erpresster Österreicher wurscht ist. Denen geht Täterschutz vor Opferschutz. Das geht keinem normal denkenden Menschen in den Kopf. Und an der ganzen Misere sind auch die EuGH- Richter schuld. Die haben mit richtungsweisenden Fehlurteilen die Abschiebung schwer krimineller Asylwerber auch für die Zukunft unterbunden. Auch dieses Problem existiert für die Briten ab 1. Februar nicht mehr. Sie sind wieder souverän, werden nicht mehr am Gängelband der EU-Kommission geführt.

Josef Höller, per E-Mail

Erschienen am Mo, 27.1.2020

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