Mit Entsetzen lese ich im freien Wort der Sonntags-„Kronen Zeitung“ vom 10. 11. 2019, dass Frau Ursula Fischer aus Wien, nach der jüngsten Novelle eines die Hundehaltung betreffendes Gesetzes, Gefahr läuft, ihren „Therapiehund“, der keiner Fliege was zuleide tut, mit einem Beißkorb dessen Leben, nur des Gesetzes wegen, negativ beeinträchtigen zu müssen. Mit einer „generellen Beißkorbpflicht“ für alle Hunde macht es sich der Gesetzgeber zu bequem.
Heinz Hoffberger, Hörsching
Erschienen am Di, 12.11.2019
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