Man hätte schon vor Einführung der Mindestsicherung (2010) diese an gewisse Versicherungszeiten knüpfen müssen, von mir aus damit die Notstandshilfe abschaffen können. Die Mindestsicherung wäre somit etwas „gerechter rübergekommen“. Jetzt hat man neun verschiedene Mindestsicherungsgesetze, aber keinen 15a-Vertrag mehr zwischen Bund und Ländern. Und alle Asylberechtigten, in manchen Bundesländern sogar die subsidiär Schutzberechtigten, haben Zugang zur Mindestsicherung, ohne je in Österreich eine Minute gearbeitet zu haben. Eine saubere Lösung wäre jene: Notstandshilfe weg, als Ersatz die Mindestsicherung mit klaren Zugangsregeln für alle gleich, und für alle anderen, die sozial bedürftig sind und mangels Versicherungszeiten keine Chance auf Mindestsicherung haben, soll es wieder die Sozialhilfe geben, ebenfalls mit Mindeststandards. Aber bitte schön von den Grundzügen her gleich-geschaltet in ganz Österreich, und wenn ein Bundesland mehr geben möchte, so soll es denn sein. Unsere anerkannten Flüchtlinge beziehen dann diese Sozialhilfe, und wenn man dieses Wort nicht will, kann man es auch Integrationshilfe nennen. In Österreich wird zu viel herumgedoktert, und dann braucht es den Verfassungsgerichtshof. Das alles kostet ungeheuer viele Ressourcen und Zeit.
Günter Österer, Salzburg
Erschienen am Di, 27.3.2018
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