Ein Raser, unterwegs mit gestohlenem Kennzeichen und unter Drogeneinfluss, mit weit überhöhter Geschwindigkeit ist höchst gefährlich für jeden, der am Straßenverkehr teilnimmt. Ein Vorfall, der innerhalb weniger Tage vom gleichen Fahrer gleich zweimal durch die Exekutive öffentlich bekannt wurde. Das erinnert mich an den Tod meines Vaters. 1982 wurde er von einem 19-jährigen Autolenker, der schon zuvor drei Autounfälle verursacht hatte, im Ortsgebiet mit überhöhter Geschwindigkeit bei Dämmerung und Nebelwetter angefahren. Seine Verletzungen (Beckenzertrümmerung, Bein abgerissen) waren tödlich. Meine Mutter war von einem Moment zum anderen Witwe, stand mit vier Kindern allein da. Das Urteil für den Autofahrer betrug 24.000 ATS und sechs Monate bedingt auf drei Jahre. Das Urteil für meine Familie war lebenslänglich – mein Vater kam nicht wieder! Schmerzensgeld oder weitere Ansprüche für die Familie gibt es bei einem Toten nicht. Wenn ich lese, dass ein Lenker schon mehrere Delikte auf dem Kerbholz hat – Tankbetrug, Diebstahl von Nummerntafeln, Fahrt unter Drogeneinfluss mit lebensgefährdendem Tempo – und dieser Fahrer immer noch frei rumläuft, fehlen mir die Worte zum österreichischen Rechtssystem. Unvorstellbar, was dieser Mensch noch an Elend verursachen kann!
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