Die Ermittler sollen nach einem Raubmord an einer Salzburger Taxlerin 1993 fünf Alibizeugen und 39 Entlastungsbeweise ignoriert haben, um ein erschlichene Geständnis des verdächtigen Gmundners nicht zu entkräften. Ihr Amtsmissbrauch war jedoch verjährt, als zehn Jahre später all dieser Lug und Trug aufflog, der zu den falschen Wahrsprüchen in drei Instanzen geführt hatte.
Deshalb wollten weder das Innenministerium noch das Justizressort eine Haftentschädigung zahlen. Und die Finanzprokurator wollte sich einen Teil der 950.000 € für das unschuldige Justizopfer von den schlampigen Polizeibeamten zurückholen - wenigstens eine Viertelmillion.
Später sollten Arnold D., Franz E., Ingo L. und Robert S. 100.000 Euro blechen - immerhin jeder 25 Tausender. Nun muss aber ihr Anwalt nur noch über insgesamt 40.000 € verhandeln: „Meine Mandanten werden nicht zahlen müssen, davon gehe ich aus“.
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