Fahrlässige Tötung
Eishallen-Einsturz in Bad Reichenhall: 5 Anklagen
Ausland
24.04.2007 11:01
Fünf Angeklagte müssen sich nach dem Einsturz der Eissporthalle im deutschen Bad Reichenhall vor Gericht verantworten. Mehr als 15 Monate nach der Katastrophe mit 15 Toten hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben.
Wie die Behörde am Dienstag weiter mitteilte, wurden die Ermittlungsverfahren gegen vier weitere Beschuldigte eingestellt, weil sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe.
Mehreren Gutachten zufolge haben schwere Mängel bei Planung und Bau der Halle zum Einsturz des Daches geführt, das der hohen Schneelast am 2. Januar 2006 nicht standhielt. Vier der jetzt angeklagten Männer waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft in maßgeblicher Funktion am Bau der Halle in der Zeit vom April 1971 bis zum Oktober 1973 beteiligt. Bei dem fünften Angeklagten handelt es sich um einen Bauingenieur, der im März 2003 trotz auffälliger Wasserflecke in der Holz-Dachkonstruktion der gesamten Halle einen guten Zustand bescheinigt hatte.
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