Urteil in Wien

“Allahu Akbar”-Rufe und Kohlenzange als “Waffe”

Österreich
21.03.2017 10:27

Weil er bei Passanten auf der belebten Hütteldorfer Straße in Wien-Penzing mit lauten "Allahu Akbar"-Rufen für Angst und Schrecken gesorgt hatte, ist am Dienstag ein Ägypter am Straflandesgericht rechtskräftig wegen gefährlicher Drohung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. "Bewaffnet" war der Mann mit einer Kohlenzange gewesen, die sehr einem Messer ähnelt.

Der Vorfall hatte sich am Nachmittag des 14. Jänner zugetragen. Der Beschuldigte, der sich in einen Shisha-Club zurückgezogen hatte, bekam einen Anruf von seiner Frau. Die Familien der Eheleute in Ägypten waren in Streit geraten, der Mann sollte in seine Heimat reisen, um alles zu regeln.

"Psychischer Ausnahmezustand"
Er wollte das nicht, sei aber von seiner Frau dazu gedrängt worden. "Ich war in einem psychischen Ausnahmezustand", meinte der Angeklagte. Er griff sich die Heißkohlenzange für Shishas, die im zusammengeklappten Zustand einem Messer sehr ähnlich ist, und ging laut schimpfend auf die Straße.

Dabei fielen laut Staatsanwaltschaft auch "Allahu Akbar"-Rufe. "Was haben Sie geschrien?", fragte Richter Georg Olschak. "Ich kann mich nicht erinnern", meinte der Angeklagte. "Kann es sein, dass es 'Allahu Akbar' war?", so Olschak. "Möglich", murmelte der Beschuldigte. "Weil ich ein betender Mensch bin, hab ich das gesagt."

Polizist mit Kohlenzange bedroht
Einem Polizisten, der in Zivil gerade einkaufen war, kam der Beschuldigte laut Protokoll allerdings sehr nahe und hielt ihm den "messerähnlichen Gegenstand" vors Gesicht, wie der 40-Jährige im Zeugenstand berichtete. Der Beamte erzählte auch von Passanten, die verschreckt gesagt hätten: "Hast du das Messer gesehen?" Der Polizist holte Kollegen zu Hilfe, die den Ägypter schließlich festnahmen.

Da der Mann auch zwei Mal wegen sexueller Belästigung aufgefallen war, hat die Staatsanwältin den Strafantrag ausgedehnt. Der Beschuldigte, der sich seit 20. Jänner in U-Haft befindet, wurde in beiden Fällen schuldig gesprochen. Der Richterspruch ist bereits rechtskräftig.

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