Radfahrer getötet

Alkolenker in Graz zu 10 Monaten Haft verurteilt

Österreich
19.08.2016 15:15

Ein 46-Jähriger ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht nach einem Alko-Unfall wegen grob fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten Haft - zwei davon unbedingt - verurteilt worden. Der Mann hatte im Jänner einen Radfahrer in der Südsteiermark nicht gesehen und ihn mit der Front seines Wagens erfasst. Knapp einen Monat später starb das Opfer im Spital. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 80-jährige Radfahrer war am Abend des 4. Jänner bei Schneematsch im Ortsgebiet von Dietzen in der Gemeinde Halbenrain im Bezirk Südoststeiermark unterwegs gewesen, als ihn der Autofahrer von hinten erfasste und zu Boden stieß. Das Unfallopfer hatte schwere Verletzungen, darunter einen Schädelbasisbruch, erlitten und kam ins Krankenhaus. Obwohl sich sein Gesundheitszustand nach einigen Tagen gebessert hatte, starb der Senior am 2. Februar.

"Vorbildliches" Verhalten des Täters
Vor Gericht gestand der Autolenker, dass er getrunken und den Radfahrer einfach nicht gesehen hatte. Er war sofort stehen geblieben, leistete Erste Hilfe und rief Einsatzkräfte - "vorbildlich", wie die Staatsanwältin anmerkte. Der Sachverständige schrieb in seinem Gutachten, dass der Unfall die Vorerkrankungen des Opfers verschlimmert habe. Ein Zusammenhang zwischen Unfall und Tod bestehe jedenfalls, so die Anklägerin, die daher einen Schuldspruch forderte.

Der Verteidiger sagte, dass der Radfahrer mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Beleuchtung am Fahrrad hatte und auch nicht auf dem Radweg neben der Straße gefahren war. Abgesehen davon soll das Opfer kein einfacher Patient im Spital gewesen sein, wie aus der Pflegeakte hervorgehe. Trotz seines Schädelbasisbruchs sei er nicht im Bett geblieben, habe sich die Schläuche herausgerissen und mit solchem Nachdruck nach Alkohol verlangt, dass ihm die Pflegekräfte drei Tage nach dem Unfall diesen auch verabreichten. Für die Ärzte sei er ein "Horror-Patient" gewesen, formulierte es der Verteidiger des Autofahrers.

"Opfer selbst Schuld am Tod"
Laut dem Rechtsanwalt handelte es sich um einen Verkehrsunfall mit schwerer Verletzung und nicht mehr: "An den Verletzungen ist mein Mandant schuld, am Tod ist aber das Opfer selbst schuld", wagte der Verteidiger zu behaupten. Richterin Michaela Lapanje folgte nicht den Argumenten des Verteidigers, sondern sah die grob fahrlässige Tötung als erwiesen: "Der Fehler war, dass er ihn nicht gesehen hat. Die Kombination aus Vorerkrankung und Unfall führte zum Tod."

Das Urteil soll ein Signal sein, "dass Leute nicht betrunken fahren". Der 46-Jährige hat die Möglichkeit, eine Fußfessel zu beantragen. Der Verteidiger kündigte Berufung an.

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