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Wegen einer Vielzahl von Delikten hat sich am Montag ein 19-jähriger Burgenländer in Eisenstadt vor Gericht verantworten müssen. Ihm wurden unter anderem Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen und gefährliche Drohung zur Last gelegt. Ein Schöffensenat verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft und ordnete die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Burgenländer soll 2013 mit einer 13-Jährigen eine Beziehung gehabt haben, in der es immer wieder Streitereien unter anderem wegen seiner Aggressionen gegeben habe. Mit dem Mädchen soll er auch mehrmals geschlafen haben, obwohl er gewusst habe, dass sie unter 14 Jahre alt sei. Das Mädchen wurde schwanger, der Kontakt riss ab. Eine von der Staatsanwaltschaft ebenfalls angeklagte Vergewaltigung des Mädchens im April 2014 auf der Donauinsel in Wien nahm das Gericht im Zweifel als nicht erwiesen an.
Mädchen hinter Supermarkt vergewaltigt
Etwa ein Jahr später soll der junge Mann im niederösterreichischen Schwadorf ein minderjähriges Mädchen, zu dem er zuvor eine Beziehung aufgebaut hatte, vergewaltigt haben. Er soll ihr dabei laut Zeugen hinter einem Supermarkt den Mund zugehalten und sie niedergedrückt haben. In diesem Fall sprach das Gericht den Angeklagten schuldig.
Gefährliche Drohung via SMS
Neben den Missbrauchsfällen und der Vergewaltigung warf ihm Staatsanwältin Beatrix Resatz auch gefährliche Drohung vor. Der 19-Jährige soll einer Freundin seiner Schwester eine SMS geschickt haben, in der er ankündigte, ihr Rocker vorbeizuschicken, die sie "aufschlitzen" würden. Ein anderes Mal soll der Angeklagte telefonisch eine Bombendrohung gegen einen Zug ausgesprochen haben. In beiden Fällen erfolgte ebenfalls ein Schuldspruch.
Brände und Unfälle vorgetäuscht
Auch Verstöße gegen das Notzeichengesetz wurden dem Burgenländer vorgeworfen. Dabei habe er zum Teil gemeinsam mit seinem Bruder von Herbst 2014 bis Frühjahr 2015 wiederholt Notrufnummern gewählt und Brände sowie Unfälle vorgetäuscht. Sowohl Feuerwehr als auch Rettung seien mehrmals ausgerückt. Außerdem hätten die beiden laut Staatsanwaltschaft die Polizei provoziert und seien "außer Rand und Band" gewesen. Von einem dieser Vorwürfe - dabei wurde der Notarzt mit der Information gerufen, dass eine Frau Schmerzen in der Brust habe - sprach der Schöffensenat den Angeklagten frei.
Der 19-Jährige verantwortete sich dahin gehend, dass die Mädchen mit dem Beischlaf einverstanden gewesen seien. Dass sie noch nicht 14 Jahre alt waren, habe er nicht gewusst. Die Anrufe seien die Idee seines Bruders gewesen. Auch bei einem Fahrraddiebstahl, für den er ebenfalls verurteilt wurde, sei er selbst nur dabei und sein Bruder der Täter gewesen.
Geistige und seelische Abnormität
Die Staatsanwältin berief sich auf ein Gutachten, wonach der Angeklagte zwar nicht unzurechnungsfähig sei, allerdings liege eine geistige und seelische Abnormität höheren Grades vor. Es bestehe die Gefahr, dass er auch künftig Straftaten begehe. Aus diesem Grund beantragte sie die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, der das Gericht auch Folge leistete. Die Öffentlichkeit war in dem Verfahren über weite Strecken ausgeschlossen.
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