Tat aus Eifersucht

19-Jährige regelrecht hingerichtet: 20 Jahre Haft

Österreich
19.11.2015 16:29
Am fünften Verhandlungstag im Prozess gegen einen mittlerweile 22-jährigen Salzburger, der eine 19-jährige Kellnerin am 8. Oktober des Vorjahres in Saalfelden mit mehr als 50 Messerstichen regelrecht hingerichtet hat, ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg ein Urteil ergangen. Der geständige Angeklagte bekam wegen Mordes 20 Jahre Haft und damit die Höchststrafe für einen jungen Erwachsenen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Karin Sperling ging von einem Eifersuchtsmord aus. Sie berief sich auf das Gerichtsgutachten von Neuropsychiater Ernst Griebnitz. Er stellte bei dem Beschuldigten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung fest, attestierte ihm aber Zurechnungsfähigkeit. Im Gegensatz dazu hielt ihn Verteidigerin Liane Hirschbrich für nicht zurechnungsfähig. Die Wiener Rechtsanwältin verwies auf ein Privatgutachten des renommierten Psychiaters Reinhard Haller: "Es ist davon auszugehen, dass der Angeklagte die Tat unter Einfluss einer paranoid-halluzinatorischen Psychose, unter einer schweren Geisteskrankheit, verübt hat." Der Beschuldigte selbst sagte im Prozess, "innere Stimmen" hätten ihm befohlen, ein Opfer zu bringen.

"Unsere Tochter ist tot, der Mann sitzt lebend da"
Die Emotionen bei Angehörigen des Opfers gingen hoch, als die Verteidigerin mit ihrem rund sieben Minuten dauernden Plädoyer begann. Noch bevor Hirschbrich den allerersten Satz, "der Angeklagte hat nie abgestritten, die Tat begangen zu haben", zu Ende sprechen konnte, standen die Eltern der Getöteten wütend auf. Die Mutter der 19-Jährigen sagte aufgebracht: "Unsere Tochter ist tot, dieser Mann sitzt lebend da. Diese Frau hat kein Herz. Ich hoffe, du bist nicht eine Mutter." Daraufhin verließen die Angehörigen den Saal.

"Bin überzeugt, es war ein Eifersuchtsmord"
Wie die Staatsanwältin hielt auch Opferanwalt Stefan Rieder den 22-Jährigen für unglaubwürdig. "Für mich ist klar: Der Wahn hat nicht stattgefunden. Ich bin überzeugt, es war ein reiner Eifersuchtsmord", benannte der Rechtsanwalt das Motiv. Er zitierte aus einer Zeugenaussage einer jungen Frau, die den Beschuldigten als "notorisch eifersüchtig" bezeichnete.

Um seine Ansicht zu untermauern, verwies Rieder auch auf Aussagen des Angeklagten im Ermittlungsverfahren: Demnach habe dieser erklärt, der Kontakt zu der Kellnerin - mit der er offenbar eine On-off-Beziehung geführt hatte - sei für ihn zu distanziert gewesen. Er habe vermutet, dass sie mit jemand anderem eine Beziehung habe. Da habe er einen Hass gegen sie entwickelt. Jedes Mal, wenn er zu trinken begonnen habe, sei Eifersucht aufgekommen, zitierte der Opferanwalt aus dem Protokoll.

"Overkill" mit 51 Messerstichen
In einer Aussage vom 23. Oktober des Vorjahres habe der Beschuldigte gemeint, seine Angaben, wonach die Tat mit Okkultismus, Satanismus, Kannibalismus und Nationalsozialismus zu tun gehabt habe, sei nur erfunden gewesen, so Rieder. Einen Tag zuvor habe der Salzburger zu Griebnitz gesagt, er müsse "irgendeine wahnsinnige Geschichte auftischen, das mit den Stimmen habe ich nur so gesagt, ich fühle mich eigentlich ganz normal", las der Opferanwalt vor. "Er ist ein Geschichtenerzähler", sagte Rieder. Dass bei 51 Messerstichen ein "Overkill" vorgelegen sei, wie Kriminalpsychologe Thomas Müller in seinem Gutachten festgestellt hatte, ist laut Rieder klar nachvollziehbar. "Müller spricht von einem persönlichen Tötungsdelikt, von Wut, Hass und Zorn."

Der Planungsgrad der Tat sei enorm gewesen, sagte der Opferanwalt noch. Davon zeugten nicht nur die umfangreichen Reinigungsarbeiten nach der Tötung. Der Salzburger habe die Tat schon am 7. Oktober begehen wollen, ein Messer sei bereits im Auto gelegen, doch die Kellnerin sei damals nicht aus dem Wagen gestiegen. Der Beschuldigte habe seine Flucht bereits organisiert und einen Flug in die USA gebucht gehabt.

Besondere Heimtücke und Brutalität der Tat
Zur Tatzeit war der Beschuldigte 20 Jahre alt. Deshalb betrug der Strafrahmen nach dem Jugendstrafrecht fünf bis 20 Jahre Haft. Das Urteil des Schwurgerichtes unter Vorsitz von Bettina Maxones-Kurkowski ist nicht rechtskräftig, Verteidigerin Hirschbrich meldete sogleich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Die Geschworenen hatten die Frage, ob es sich um einen Mord handelt, einstimmig, also mit 8:0 Stimmen, mit "Ja" beantwortet. Als erschwerend bewertete das Gericht die besondere Heimtücke und Brutalität der Tat. Als mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und sein Alter von unter 21 Jahren zum Tatzeitpunkt bewertet. An die Eltern und den Bruder des Opfers ergingen Privatbeteiligten-Zusprüche von insgesamt 99.000 Euro.

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