Attacke mit Kochtopf

Kärntner (92) wollte Ehefrau umbringen: verurteilt

Österreich
04.11.2015 15:06
Ein 92 Jahre alter Klagenfurter ist am Mittwoch wegen Mordversuchs an seiner Ehefrau (85) von Geschworenen am Landesgericht Klagenfurt schuldig gesprochen worden. Ein Gutachter attestierte dem Mann allerdings Zurechnungsunfähigkeit, daher soll er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Dezember hatte er seine Frau unter Wahnvorstellungen mit einem Kochtopf und einem Messer attackiert, bis ein Nachbar Alarm schlug. Laut Gutachter war die Wahnvorstellung durch die fortschreitende Demenz des 92-Jährigen ausgelöst worden. Einer Polizistin am Einsatzort hatte der Angeklagte erzählt, eine Stimme habe ihm befohlen, seine Frau zu töten. Der Grund: Sie habe Adolf Hitler nicht getötet, als sie dem Führer als Volksschulkind die Hand gereicht und die Chance dazu gehabt hätte.

Opfer beinahe verblutet
Der schwerhörige Angeklagte erinnerte sich in der Hauptverhandlung nur teilweise an die Tat. Es sei alles wie in einem Traum verlaufen, erklärte er dem Richter, der sich neben den Mann gesetzt hatte, und so versuchte, Antworten zu bekommen. Dass er seine Frau "bearbeitet" hatte, wisse er noch, an Details erinnere er sich nicht, so der alte Mann. Laut Staatsanwalt hatte er seiner Ehefrau mit einem massiven Kochtopf mit voller Wucht auf den Kopf geschlagen und ihr mit einem Messer Stücke der Kopfhaut herausgeschnitten. Nur durch das rasche Einschreiten eines Nachbarn, der Geräusche aus der Wohnung gehört und die Einsatzkräfte verständigt hatte, hat die Frau, die nun in einem Pflegeheim untergebracht ist, überlebt. Sonst wäre sie verblutet.

Vor Tat im Klinikum Klagenfurt Hilfe gesucht
Für den Staatsanwalt war völlig klar, dass der Angeklagte seine Frau am 30. Dezember 2014 habe töten wollen. Der Greis habe in einer Wahnerkrankung gehandelt und würde es wieder versuchen, wenn er die Gelegenheit bekäme, sagte Staatsanwalt Marcus Pacher in seinem Plädoyer. Die Verteidigung hatte am Ende des Beweisverfahrens erklärt, dass der Angeklagte zwei Tage vor der Tat im Klinikum Klagenfurt Hilfe gesucht, sie aber nicht bekommen hätte. Der Anwalt meinte, dass eine Unterbringung des Angeklagten und dessen Frau in getrennten Pflegeheimen ausreichen würde. Staatsanwalt wie Verteidigung erbaten sich drei Tage Bedenkzeit.

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