Voraussetzung ist allerdings, dass sie geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergriffen haben, etwa durch "anerkannte Verschlüsselungsverfahren". Zusätzlich soll das Funknetz nur Nutzern zur Verfügung gestellt werden dürfen, die erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Dies kann etwa durch das Setzen eines Häkchens auf der Startseite geschehen.
Registrierungspflicht für private Anbieter geplant
Eine Registrierung der Kunden mit Namen soll bei kommerziellen Anbietern nicht erforderlich sein. Hingegen sollen Privatpersonen, die beispielsweise ihren Nachbarn oder Besuchern ihr WLAN-Netz zur Verfügung stellen wollen, zusätzlich den Namen des Nutzers kennen.
Die geplanten Registrierungspflichten insbesondere für private Anbieter sind umstritten. Netzpolitiker und Verbände warnen dadurch vor neuen Hürden beim Ausbau der WLAN-Zugänge.
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