4,2 statt 2,1 Prozent?

Kampf um Kammer-Gehälter landet vor Höchstgericht

Wirtschaft
18.09.2026 13:54

Jetzt wird es ernst: Betriebsrat und Arbeitgeberseite der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ziehen wegen der umstrittenen Gehaltserhöhung vor den Obersten Gerichtshof. Er soll klären, ob der Belegschaft für 2026 nicht doch die vollen 4,2 Prozent zustehen. Es ist die nächste Runde in einer Causa, die bereits einen Kammer-Präsidenten das Amt gekostet hat.

Erinnern wir uns an den November des Vorjahres: Damals wurde bekannt, dass die Gehälter der damals noch 5800 WKÖ-Mitarbeiter 2026 um satte 4,2 Prozent steigen sollten – berechnet nach einer 2024 von allen Fraktionen beschlossenen Faktorformel. In einer Zeit, in der Metaller mit 1,41 Prozent abgespeist wurden und auch Beamte mit deutlich weniger Vorlieb nehmen mussten, sorgte das für einen Aufschrei.

Der damalige WKÖ-Präsident Harald Mahrer reagierte und kündigte an, in den Prozess einzugreifen: Statt 4,2 Prozent sollten die Gehälter „durchgerechnet“ nur um 2,1 Prozent steigen – die volle Erhöhung erst ab 1. Juli 2026. Doch diese Halbierung entpuppte sich schnell als Mogelpackung: Strukturell bedeutete das Modell, dass die Gehälter weiterhin um 4,2 Prozent erhöht werden – nur eben sechs Monate später. Auf Basis dieser erhöhten Gehälter würden dann auch die künftigen Lohnerhöhungen ansetzen. Kritiker brachten es so auf den Punkt: „Der Verzicht betrifft sechs Monate, sonst nichts.“

Mahrer tritt zurück, Schultz übernimmt
Die Causa kostete Mahrer schließlich das Amt. Am 12. November 2025 kündigte er per Videobotschaft seinen Rücktritt als WKO-Präsident an. „Ich sehe derzeit keine Möglichkeit, verantwortungsvolle Beiträge für eine positive Zukunftsentwicklung zu leisten“, sagte Mahrer. Zuvor war er bereits als Nationalbank-Präsident zurückgetreten.

Harald Mahrer kostete unter anderem die Affäre um die WKÖ-Gehaltserhöhungen seinen Job als ...
Harald Mahrer kostete unter anderem die Affäre um die WKÖ-Gehaltserhöhungen seinen Job als Präsident.(Bild: Martin A. Jöchl)

Interimistisch übernahm Vizepräsidentin Martha Schultz die Führung. Im Jänner 2026 wurde sie offiziell als erste Präsidentin der WKÖ angelobt und versprach, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Jetzt entscheidet der OGH
Doch die rechtlichen Fragen rund um die Faktorerhöhung 2026 sind bis heute ungeklärt. Zwischen der WKÖ und dem Zentralbetriebsrat bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, welche rechtlichen Auswirkungen sich aus der bisherigen Berechnung nach der Faktorformel, deren Veröffentlichung sowie dem Beschluss des Erweiterten Präsidiums vom 26. November 2025 ergeben.

Die neue WKÖ-Präsidentin Martha Schultz ist dabei, die Kammer zu reformieren.
Die neue WKÖ-Präsidentin Martha Schultz ist dabei, die Kammer zu reformieren.(Bild: Mario Urbantschitsch)

Das Erweiterte Präsidium hatte damals eine Valorisierung der Löhne und Gehälter um 2,1 Prozent beschlossen. Eine Berechnung nach der zuvor angewandten Faktorformel hätte für 2026 jedoch einen Wert von 4,2 Prozent ergeben. Der Zentralbetriebsrat argumentiert offenbar, dass die Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf die höhere Erhöhung haben – oder dass die einseitige Abänderung durch das Präsidium rechtlich nicht zulässig war.

Mit dem Feststellungsantrag beim OGH soll nun Klarheit für beide Seiten geschaffen werden. Eine Entscheidung wird innerhalb der kommenden Monate erwartet. Sie soll eine klare rechtliche Grundlage für den weiteren Umgang mit der Faktorerhöhung 2026 schaffen.

Warum das wichtig ist
Der Ausgang des Verfahrens hat Bedeutung weit über die Wirtschaftskammer hinaus. Sollte der OGH dem Zentralbetriebsrat recht geben, hätte die WKÖ ein massives Problem: Sie müsste nicht nur die höheren Gehälter nachzahlen, sondern auch erklären, warum die Beschäftigten monatelang auf Geld verzichten mussten, das ihnen rechtlich zugestanden wäre. Zudem würde der Beschluss des Erweiterten Präsidiums – immerhin das oberste Gremium der Kammer - nachträglich infrage gestellt.

Für Martha Schultz, die ohnehin dabei ist, die Kammer zu reformieren und Vertrauen zurückzugewinnen, wäre ein solches Urteil ein Rückschlag. Und für die Mitgliedsunternehmen, die die Kammerumlagen zahlen, geht es um die Frage, ob ihre Interessenvertretung mit ihren eigenen Geldangelegenheiten sorgfältiger umgeht als in der Vergangenheit.

Die nächste Runde im WKO-Gehaltskrimi hat also begonnen – diesmal vor den höchsten Richtern des Landes.

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