Tirols kleinteilige Landwirtschaft beruht auf einem System, in dem Marktleistungen und öffentliche Gelder miteinander verzahnt sind.
Das durchschnittliche Tiroler Haushaltseinkommen je landwirtschaftlichem Betrieb beträgt rund 52.336 Euro und setzt sich zu 45 % aus Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft inklusive der öffentlichen Gelder, zu 46 % aus dem außerbetrieblichen Einkommen und zu 9 % aus Sozialtransfers zusammen.
Bei Betrieben mit höheren Bewirtschaftungserschwernissen ist der Anteil öffentlicher Gelder am Gesamtertrag deutlich größer. Dies liegt vor allem daran, dass Bergbauernbetriebe aufgrund schwierigerer Produktionsbedingungen geringere Erträge erzielen als Betriebe im Tal, wodurch die Förderungen anteilsmäßig stärker ins Gewicht fallen.
Fördermaßnahmen für benachteiligte Gebiete
Ein wesentlicher Anteil des landwirtschaftlichen Einkommens stammt aus Fördermaßnahmen, insbesondere aus den Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete (AZ) sowie dem österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL).
Die Direktzahlungen im Jahr 2024 umfassten Prämien in Höhe von 38 Millionen Euro an 10.902 Tiroler Landwirtschaftsbetriebe. Im Schnitt erhielt ein Betrieb somit in Summe 3435 Euro aus den Direktzahlungen.
Land mit über 6 Mio. Euro
Mit der Ausgleichszulage wird die Bewirtschaftung und damit der Erhalt der natürlichen Produktionsgrundlagen, Kulturlandschaften und Biodiversität durch standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung gesichert. Darüber hinaus kommt der Investitionsförderung eine bedeutende wirtschaftliche Rolle zu. So stellte das Land Tirol im Jahr 2025 rund 6,35 Mio. Euro für EU-kofinanzierte Investitionsförderungen bereit, wodurch Investitionen in der Landwirtschaft mit einem Gesamtvolumen von 95 Mio. Euro ausgelöst wurden. Auch im Bereich der flächenbezogenen Förderungen zeigte sich die hohe Bedeutung öffentlicher Gelder. Das Land Tirol setzt hierfür jährlich rund 29 Mio. Euro ein und kann dadurch kofinanzierte Mittel in Höhe von etwa 150 Mio. Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln generieren.
„Diese daten- und faktenbasierten Darstellungen sind vor allem bei der zukünftigen Gestaltung der Förderperiode 2028+ und der damit verbundenen Diskussion um die zukünftige Verteilung der EU-Gelder zu berücksichtigen“, wird in dem Landesbericht betont.
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