Was Urteil bedeutet

Strasser maximal 12 Monate in Haft, dann Fußfessel

Österreich
13.10.2014 12:44
Weil dieser "gesellschaftlich tot" sei, hatte Ernst Strassers Verteidiger Thomas Kralik eine "deutlich Strafreduktion" für seinen Mandanten in der "Cash for Law"-Affäre gefordert. Die Strafe wurde vom OGH letztlich von dreieinhalb auf drei Jahre Haft reduziert. Was das tatsächlich für Strasser bedeutet und wie es nun für den ehemaligen EU-Abgeordneten weitergeht, lesen Sie hier.

Nach Strassers endgültiger Verurteilung, gegen die keine Rechtsmittel mehr zulässig sind, muss nun der Urteilsspruch in schriftlicher Form erfolgen. Nach Zustellung dieses Schriftstücks obliegt es dem Wiener Straflandesgericht, Strasser die Aufforderung zum Strafantritt zukommen zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt muss er binnen vier Wochen ins Gefängnis "einrücken".

Haftantritt könnte noch heuer erfolgen
Laut OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher sollte das "in wenigen Wochen" der Fall sein. In welche Vollzugsanstalt Strasser "einrücken" muss, entscheidet die Vollzugsdirektion. Binnen vier Wochen ab Zustellung der Aufforderung zum Strafantritt hat Strasser dann seine Zelle zu beziehen. Die Frist kann der Verurteilte aber hinauszögern, indem er wichtige persönliche Erledigungen geltend macht. Das kann zum Beispiel eine dringende Operation oder ein anderer familiärer oder geschäftlicher Grund sein.

Antrag auf Fußfessel nach 6 Monaten Haft möglich
Der vormalige ÖVP-Innenminister muss jedenfalls sechs Monate im Gefängnis absitzen. Erst dann hat er die Möglichkeit, den elektronisch überwachten Hausarrest zu beantragen. Ob die Fußfessel genehmigt wird, muss der Leiter der betreffenden Justizvollzugsanstalt entscheiden - wobei hier die Wahrscheinlichkeit zu prüfen ist, ob Strasser Chancen auf eine vorzeitige bedingte Entlassung nach der Hälfte der über ihn verhängten Strafe hat.

Sollte Strasser die Fußfessel zugesprochen werden, könnte der Verurteilte die restliche Strafe - an die elektronische Leine angehängt und von der Vollzugsdirektion zu periodisch wiederkehrenden Tageszeiten überwacht - zu Hause verbüßen. Voraussetzung dafür wiederum ist ein aufrechtes Arbeitsverhältnis.

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