"Faire Verhältnisse"

Pendlerrechner Neu steht in den Startlöchern

Österreich
17.06.2014 14:41
Der sogenannte Pendlerrechner wurde einem Relaunch unterzogen und wird am Mittwoch, dem 25. Juni, mit einigen Änderungen online gehen. Das Web-Tool hatte bisher stets harsche Kritik geerntet. Arbeitnehmervertreter sahen zahlreiche Ungereimtheiten und generell die Pendler-Realität schlecht abgebildet. In der Folge kündigte das Finanzministerium Änderungen an, die nun in Kraft treten sollen.

2014 wurde für Pendler eine genauere Kilometerabrechnung eingeführt, mit dem "Pendlerrechner" wird ermittelt, wie viel Pauschale den betroffenen Arbeitnehmern zusteht. Je nach Wegstrecke vom Wohnort zur Arbeit und abhängig davon, ob ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht oder nicht, macht das Pauschale zwischen 31 und 306 Euro monatlich aus.

Schnellste statt kürzeste Strecke
Unter anderem wurde die Einbindung von Park-and-ride-Anlagen optimiert. Wenn eine öffentliche Verbindung unzumutbar ist, wurde die Berechnung auf die schnellste - statt kürzeste - Strecke umgestellt. Kritisiert worden war unter anderem, dass der Rechner die Pendler virtuell durch verstopfte Ortszentren schickte. Generell wurde die Reisezeit für Pkw-Routen höher angesetzt. Dies soll der Tatsache Rechnung tragen, dass Pendler oft zu Stoßzeiten unterwegs sind.

Bestätigt wird auch die Verlängerung der Frist für die Abgabe des Antrags auf Pendlerförderung auf 30. September 2014. Wer bereits einen Antrag abgegeben hat, mit der neuen Methode aber besser aussteigen würde, kann ein neues Ansuchen stellen.

"Jetzt herrschen faire Verhältnisse"
Die Obfrau des ÖVP-Arbeitnehmerbund, Johanna Mikl-Leitner, lobte die Adaptionen, sie sah "die letzten Stolpersteine aus dem Weg geräumt. Jetzt herrschen faire Verhältnisse", hieß es. Auch im Finanzministerium zeigt man sich zufrieden mit der Umsetzung des Projekts, das in Europa seinesgleichen suche. Der Rechner sei "in den letzten Wochen erfolgreich getestet wurden", so eine Ressortsprecherin. Einmal mehr wurde aber betont, dass es sich um ein Instrument zur Ermittlung einer Berechnungsgrundlage handle und mitnichten um einen Routenplaner.

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