Weil er sich vom Taxler über den Tisch gezogen fühlte, griff ein 54-jähriger Mann aus Dornbirn zum Gewehr. Das gerichtliche Nachspiel folgte am Donnerstag im Landesgericht Feldkirch.
Es ist der 9. Jänner, als am späten Nachmittag der Kellner eines Lustenauer Lokals in der Taxizentrale anruft. Der Auftrag: eine Fahrt von Lustenau nach Dornbirn-Ebnit mit zwei Taxis. Fahrgast ist der 54-jährige Angeklagte, der sich aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr verkehrstüchtig fühlt. Also fährt er mit dem einen Taxler voraus, der andere im Auto des Fahrgastes hinterher.
Nach 18 Kilometern am Zielort angekommen, verlangt der Taxifahrer für diesen „All-in-Service“ einen Fuhrlohn von zunächst 550 Euro, nach einigem Hin und Her hätte er sich auch mit 350 Euro zufriedengegeben. Dem Dornbirner ist allerdings auch das zu viel – erzürnt marschiert er in sein Haus, schnappt sich dort eine Langwaffe und zielt schließlich mit dieser auf die Windschutzscheibe des Taxis.
Preis sei schon im Vorfeld ausgemacht worden
„Es ging mir zu keinem Zeitpunkt darum, die Fahrt nicht zu bezahlen. Ich hatte ja genug Geld dabei. Aber ich wollte, dass er mir eine Rechnung gibt. Dann hätte ich den Spieß nämlich umgedreht und ihn wegen Wucher angezeigt“, rechtfertigt sich der nun vor Gericht stehende „John Wayne“. Außerdem sei er die Strecke schon sehr oft mit dem Taxi gefahren und hätte dafür nie mehr als 50 Euro bezahlt.
„Hätte ich gewusst, was der verlangt, hätte ich mein Auto nach Hause getragen“, echauffiert sich der 54-Jährige im Prozess. Anders lautet die Version des Taxifahrers, der den Angaben des Beschuldigten vehement widerspricht und betont, bereits am Telefon einen Pauschalpreis von 350 Euro genannt zu haben. Was auch begründe, warum er den Taxameter nicht eingeschaltet habe.
Angstzustände und Therapie
Fakt ist, dass einer der zwei Bedrohten seit dem Vorfall unter Angstzuständen leidet und in Psychotherapie ist. Emotional bewegt sagt er im Zeugenstand aus: „Als ich die Waffe sah, fragte ich mich nur, werde ich jetzt sterben oder nicht?“ Er war es auch, der damals die angsteinflößende Szene auf dem Parkplatz filmte und den Medien zuspielte. Wenngleich der Angeklagte am Ende sein Unrecht einräumt und sich für seine „Kurzschlussreaktion“ bei den Opfern entschuldigt, endet die Verhandlung mit einem Schuldspruch wegen schwerer Nötigung.
Richterin Sabrina Tagwercher verurteilt den bislang Unbescholtenen zu einer bedingten Haftstrafe in Höhe von sechs Monaten und 2880 Euro Geldstrafe. Zudem spricht sie dem traumatisierten Taxler 550 Euro an Teilschmerzengeld zu. Das Urteil ist rechtskräftig.
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