Warnschuss für Teenie

Nächtliche Spritztour mit gerichtlichem Nachspiel

Vorarlberg
11.03.2026 18:01
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein 15-jähriger Bursche aus Vorarlberg musste sich gleich wegen einer ganzen Reihe von Delikten am Landesgericht Feldkirch verantworten. Der junge Mann hatte im Zuge einer illegalen Spritztour einen Sachschaden von 12.000 Euro angerichtet. 

Knapp 12.000 Euro Sachschaden sind entstanden, nachdem der Jugendliche auf dem Parkplatz von „Russmedia“ in Schwarzach mit einem Auto herumgefahren war. Die Spritztour endete abrupt: Der Wagen prallte gegen eine Säule. Auf dem Rücksitz lag ein Freund – er hatte geschlafen und blieb glücklicherweise unverletzt. Doch damit nicht genug: Laut Anklage hatten der 15-Jährige und zwei Bekannte zuvor auch eine Bankomatkarte entwendet und damit unter anderem Snacks gekauft. Die Liste der Vorwürfe war entsprechend lang: schwere Sachbeschädigung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, Betrug und Diebstahl. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte nur teilweise geständig. In manchen Punkten gab er sich unwissend. „Ich hatte nicht gewusst, dass die Karte gestohlen war.“ An seinen Freund auf dem Rücksitz habe er gar nicht mehr gedacht: „Ich habe vergessen, dass er noch hinten schläft.“

Im Laufe der Verhandlung rückte jedoch eine andere Frage immer stärker in den Mittelpunkt: Wie geht es für den Jugendlichen weiter? Denn der 15-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. Er hat bereits mehrere Vorstrafen und sitzt seit Jänner in U-Haft. Im Prozess zeigt sich der schmächtige junge Mann recht zuversichtlich und guten Willens, sein Leben endlich in den Griff zu bekommen. Gemeinsam mit seiner Betreuerin vom Verein Neustart legt er dem Gericht einen Sozialplan vor und reflektiert: „Bisher hat mir die Struktur im Leben gefehlt. Nach der Haft habe ich eine stabile Wohnsituation in Aussicht und schon eine Zusage für eine Arbeitsstelle in einem Sozialprojekt.“

Um auf Schiene zu bleiben, werde er sich von seinem alten Freundeskreis fernhalten und neue, gesunde Freundschaften aufbauen. In ihren Schlussplädoyers griffen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung diese Pläne auf. Einig waren sich beide Seiten in einem Punkt: Die aktuelle Haft sei ein „Warnschuss“. So wie bisher könne es für den Burschen nicht weitergehen.

Teilbedingte Haftstrafe
Richterin Kathrin Feurle sprach den Jugendlichen im Sinne der Anklage schuldig und verhängte eine teilbedingte Haftstrafe in Höhe von neun Monaten. Zusätzlich muss er 5000 Euro Schadenersatz an den Besitzer des Autos zahlen. Bewährungshilfe und Suchtberatung bleiben aufrecht. Vom Widerruf einer früheren Strafe sah das Gericht noch einmal ab. Schlusswort der Richterin: „Das ist Ihre allerletzte Chance.“ C. Dorn

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