Nach einem Verkehrsunfall im Bregenzerwald wird gegen Polizisten ermittelt, weil sie nicht den von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen beigezogen hatten. Doch dahinter könnte weit mehr stecken. Unter anderem wird eine Verbindung zur „Führerschein-Causa“ gezogen.
Darum geht es: Am 24. Jänner hat sich in Andelsbuch eine Frontalkollision ereignet – die „Krone“ berichtete. Da die Sachlage unklar war, musste ein Sachverständiger beigezogen werden. Also wendeten sich die Beamten an die Landesleitzentrale, die wiederum bei der Staatsanwaltschaft, welche den Gerichtssachverständigen bestellen muss, nachfragte. In weiterer Folge wurde ein Gutachter namentlich genannt.
Dieser sei allerdings, so berichten die „Vorarlberger Nachrichten“, unabkömmlich gewesen, weshalb sich die Beamten in der Landesleitzentrale dazu entschlossen hätten, eigenständig einen anderen bei Gericht gelisteten Gutachter mit der Causa zu beauftragen. Der Mann gilt zwar als Experte, allerdings war er eben nicht der vom diensthabenden Staatsanwalt gewünschte Gutachter. Der Unmut über diesen „Affront“ war derart groß, dass mittlerweile sogar ein Ermittlungsverfahren gegen die betreffenden Beamten nach Paragraf 302 des Strafgesetzbuches eingeleitet worden ist – was bei der Polizei naturgemäß für Irritationen sorgt.
Glänzende Geschäfte mit Gutachten
Dass die Polizisten möglicherweise ihre Kompetenzen überschritten haben, ist allerdings nur ein Aspekt dieser Geschichte. Weit spannender ist ein anderes Detail: So soll der Sachverständige, der beim Andelsbucher Unfall „übergangen“ worden war, ein De-facto-Monopol haben und von der Staatsanwaltschaft Feldkirch 98 Prozent aller Gutachten zugeschanzt bekommen – ein überaus lukratives Geschäft. Auf Anfrage der „VN“ hieß es seitens der Staatsanwaltschaft dazu nur lapidar, die Bestellung obliege dem jeweiligen Sachbearbeiter und erfolge im Einklang mit der Strafprozessordnung.
Verbindung zur „Führerschein-Causa“
Fragen wirft aber auch noch ein weiterer hochexplosiver Umstand auf: Denn offenbar pflegen die beiden involvierten Staatsanwälte – also der zum Unfallzeitpunkt diensthabenden Behördenvertreter und jener Staatsanwalt, der das Ermittlungsverfahren in Auftrag gegeben hat – ein enges Verhältnis mit dem Gutachter.
So seien laut „VN“-Recherchen alle drei nebenberuflich als Fahrprüfer tätig gewesen. Und diese haben in Vorarlberg seit der „Führerschein-Causa“ bekanntlich keinen besonders guten Leumund mehr. Zur Erinnerung: Einem Klüngel an Fahrprüfern war vorgeworfen worden, systematisch Prüflinge durchfallen zu lassen und damit Kasse zu machen. Die Staatsanwaltschaft hat zwar aufgrund eines „unzureichenden Anfangsverdachts“ die Ermittlungen eingestellt, ein „Geschmäckle“ aber bleibt.
Dreimal darf geraten werden, wer damals als zentrale Figur in der Causa für die Bestellung der Fahrprüfer, darunter auch die beiden genannten Staatsanwälte, verantwortlich war. Genau, just jener Gutachter, der nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch beim Unfall in Andelsbuch das Honorar hätte einkassieren sollen …
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