Fünf Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 9600 Euro – so lautete das nicht rechtskräftige Urteil im dramatischen Glockner-Prozess für den Alpinisten Thomas P. (37). Er bat um Bedenkzeit, am Montag verstrich die dreitägige Frist und nun steht fest: Die Verteidigung beruft gegen das Urteil, ebenso die Staatsanwaltschaft.
Nach mehr als 13 Stunden verkündete am vergangenen Donnerstag Richter Norbert Hofer im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Innsbruck das Urteil, die gesamte Verhandlung dauerte knapp 15 Stunden. „Wenn Sie anders agiert hätten, gehe ich stark davon aus, dass Ihre Partnerin überlebt hätte“, äußerte Hofer klare Worte.
Um 22.34 Uhr sprach er den Salzburger schuldig und verurteilte ihn für grob fahrlässige Tötung – fünf Monate bedinge Haft und eine Geldstrafe in der Höhe von 9600 Euro. Rund eine Stunde lang erklärte der Richter minutiös seine Entscheidung. Verteidiger Kurt Jelinek bat daraufhin um Bedenkzeit, Staatsanwalt Johann Frischmann äußerte sich nicht.
Die Gründe der Berufung
Am Montag lief um 23.59 Uhr die Frist aus, bis dahin mussten alle Parteien eine Entscheidung getroffen haben – was auch geschah. Wie Jelinek der „Krone“ Dienstagfrüh bestätigte, habe die Verteidigung „Berufung wegen Nichtigkeit, wegen Ausspruch der Strafe und wegen Schuld“ angemeldet. Der 37-jährige Alpinist schöpft damit alle möglichen Rechtsmittel aus.
Kurz erklärt: Nichtigkeit zielt auf Rechtsfehler ab, Strafe auf die Höhe der Strafe und Schuld auf die Feststellung grobes Verschulden bzw. überhaupt Verschulden.
Die Justiz zieht nach
Auch die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat rechtzeitig Rechtsmittel der Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet. Wenige Stunden später wurde dies jedoch modifiziert. „Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nur mehr das Rechtsmittel der Berufung wegen des Ausspruches über die Strafe angemeldet hat“, erklärt Klaus Jennewein von der Medienstelle des Landesgerichtes Innsbruck. Damit ist das am vergangenen Donnerstag ergangene Urteil (noch) nicht rechtskräftig.
Oberlandesgericht Innsbruck ist nun am Zug
„Das Urteil ist vom Einzelrichter nunmehr schriftlich auszufertigen und den Parteien zuzustellen. Diese müssen dann innerhalb einer Frist von vier Wochen ihr Rechtsmittel schriftlich ausführen“, erklärt Klaus Jennewein von der Medienstelle des Landesgerichtes Innsbruck.
Über die Rechtsmittel entscheidet in weiterer Folge endgültig das Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht.
Prozess dauerte bis Mitternacht
Die Tragödie schockte Österreich und weit darüber hinaus: Kerstin G. (33) fand im Jänner 2025 am Großglockner den tragischen Erfrierungstod. Ihr Freund musste sich am vergangenen Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht wegen Verdachts der grob fahrlässigen Tötung verantworten.
Das Urteil ging um die Welt
Nach mehr als 13 Stunden erfolgte im Marathon-Prozess das noch nicht rechtskräftige Urteil: fünf Monate bedingte Haft und Geldstrafe in der Höhe von 9600 Euro. Der Prozess hatte weltweit für Aufsehen gesorgt, rund um den Globus wurde vom Urteil berichtet – unter anderem auch von der New York Times, von BBC News, The Guardian oder The Times of India.
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