Kommt im Juni 2026

EU-Liste für sichere Herkunftsländer abgesegnet

Außenpolitik
23.02.2026 12:47
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der Rat der EU-Staaten hat am Montag die EU-Liste für sichere Herkunftsländer für Asylsuchende final abgesegnet. Zudem stimmte er den Regeln zur Einstufung sicherer Drittstaaten zu. Die zwei neuen Gesetze werden am 12. Juni 2026 in Kraft treten.

„Diese erstmalige gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsländer und das überarbeitete Konzept sicherer Länder werden schnellere und einheitlichere Asylverfahren unterstützen. Sie tragen zur Verwirklichung des Migrations- und Asylpakts bei und stellen einen konkreten Schritt zu dessen Umsetzung dar. Wir setzen uns für seine fristgerechte Umsetzung ein“, erklärte der zuständige Minister und derzeitige Vertreter des Ratsvorsitzes Zyperns, Nicholas A. Ioannides.

Wie berichtet, hatte die EU-Kommission die erste EU-weite Liste für sichere Herkunftsländer vorgeschlagen. Auf dieser stehen der Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Stellen Menschen aus diesen Staaten künftig einen Asylantrag, wird dieser rascher bearbeitet, weil er wenig Aussicht auf Erfolg hat. Die Mitgliedstaaten sind aber weiterhin verpflichtet, jeden Asylantrag einzeln zu prüfen, egal, woher die Person stammt. Zudem bestehen nationale Listen sicherer Herkunftsländer weiter.

Ausnahmen für Kriegsländer
Auch alle EU-Beitrittskandidaten erfüllen grundsätzlich die Kriterien für die Einstufung als sichere Herkunftsländer. Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise wenn sich ein Land im Krieg befindet, wie derzeit die Ukraine, oder wenn der Rat Sanktionen gegen das Land verhängt. Jedes Mitgliedsland kann mehr Staaten als sicher deklarieren als auf der EU-Liste, jedoch Tunesien und Bangladesch etwa nicht als unsicher deklarieren.

Ebenfalls abgesegnet wurde das neue Konzept der sicheren Drittstaaten. Künftig ist keine Verbindung mehr zwischen der antragstellenden Person und dem Land nötig. Das bedeutet, dass ein Mitgliedstaat einen Asylantrag als unzulässig betrachten kann, wenn die Person in einem für sie sicheren Drittstaat wirksamen Schutz erhalten könnte. Damit sind zum Beispiel Länder auf der Durchreise in die EU gemeint. Bisher ist der Nachweis einer Verbindung zwischen der asylsuchenden Person und dem Drittstaat nötig. Beide Änderungen werden am 12. Juni in Kraft treten.

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