Prozess in Eisenstadt: Mindestens zehnmal drohte eine 21-jährige Nordburgenländerin, den Vater umzubringen – sogar mithilfe der „russischen Mafia“. Vor Gericht sagt die junge Frau: „Er ließ nie eine andere Meinung gelten. Das hat mich rasend gemacht.“
Es seien die unterschiedliche Weltanschauung und die mangelnde Diskussionskultur des Vaters gewesen, die stets das Fass zum Überlaufen brachten, sagt die 21-Jährige, die zum Prozess am Landesgericht Eisenstadt aus der U-Haft vorgeführt wurde. Versuchter Mord war im Raum gestanden, verhandelt wurde aber „nur“ wegen schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung. „Er hat nie eine andere Meinung gelten lassen. Wenn er sich nicht mehr zu helfen wusste, hat er geschrien. Und ich zurück“, sagt die eloquente Frau auf der Anklagebank.
Drohungen ja, aber „nie körperliche Gewalt“
Am 15. September 2025 hat man wieder einmal gestritten. Die zierliche Nordburgenländerin schnappte sich eine Axt und holte aus. „Knie nieder und bitte um Vergebung, bevor ich dir den Schädel einschlage.“ Das tat der Mann nicht. Also weiter. „Ich reiße dir die Gedärme raus und werfe sie dem Hund zum Fraß vor.“ Der Vater nahm die Axt an sich, die Tochter flüchtete zur Oma. Dort schrie sie: „Ich werde die russische Mafia holen, und wir schlitzen den Vater auf.“
Die Frau gibt zu, über die Jahre hin mindestens zehn Todesdrohungen ausgesprochen zu haben. „Aber es war nie körperliche Gewalt dabei“, so die Unbescholtene, die sich pauschal bei der gesamten Familie entschuldigt. „Es tut mir unendlich leid.“
Strenge Auflagen während der Probezeit
Gerichtsgutachter Peter Hofmann spricht von einer „schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung“ und einer „positiven Gefährlichkeitsprognose“, bevor sich der Schöffensenat für 18 Monate bedingte Haft ausspricht. Die Auflagen während der dreijährigen Probezeit sind streng: Betreutes Wohnen in Wien unter Einhaltung der Hausordnung; Weisung zur forensischen Ambulanz sowie Psychotherapie; Überprüfung der Medikamenteneinnahme; absolute Alkohol- und Drogenabstinenz; Bewährungshilfe. Bei der kleinsten Verfehlung folgt die Überstellung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
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