Afghane vor Gericht

Gefährliche Böller-Attacke auf Wiener Polizisten

Gericht
10.02.2026 16:36

Ein explosiver Prozess am Dienstag im Wiener Landesgericht: Ein Afghane (39) hat in der Silvesternacht am Schwedenplatz pyrotechnische Gegenstände Richtung Treppelweg geworfen und sogar einen Böller in Richtung von Polizisten! Die Richterin folgt der Anklage: Gefährdung der körperlichen Sicherheit sowie schwere Körperverletzung.

Die Polizisten, die als Zeugen geladen waren, schilderten eine chaotische und hochgefährliche Nacht. Menschenmengen, laute Detonationen, hektische Szenen - eine Situation, die jederzeit eskalieren konnte. Einer der Beamten musste dem geworfenen Böller sogar ausweichen. „Wir wussten nicht, ob es sich um einen besonders gefährlichen Gegenstand handelt“, erklärte ein Polizist vor Gericht. Mehrere Beamte sprachen von einer unsicheren Atmosphäre.

Der Angeklagte hingegen zeichnete ein völlig anderes Bild. Er bekannte sich nicht schuldig. Die Tat sei so nicht passiert, behauptete er. Zwei „Araber“ hätten ihm die pyrotechnischen Körper in die Hand gedrückt, danach sei alles sehr schnell gegangen. Die Polizisten, die ihn belasteten, will er noch nie gesehen haben – sie seien alle zu „klein“. „Ich lebe seit 17 Jahren hier. Ich weiß, was richtig und was falsch ist. Ich würde so etwas nie machen“, entgegnet der 39-jährige Familienvater. Eine solche Tat sei „menschenunwürdig“, beteuerte er.

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Ich lebe seit 17 Jahren hier. Ich weiß, was richtig und was falsch ist. Ich würde so etwas nie machen.

Der Angeklagte (39)

Trotz der hektischen Silvesternacht zeigten sich die Beamten vor Gericht überzeugt, den Mann eindeutig identifiziert zu haben. Außerdem hätten sie bei einer Durchsuchung mehrere pyrotechnische Gegenstände sichergestellt. Ihre Aussagen zeichneten ein klares Bild der gefährlichen Situation in dieser Nacht.

Der Angeklagte musste Dienstagnachmittag im Saal 208 platznehmen.
Der Angeklagte musste Dienstagnachmittag im Saal 208 platznehmen.(Bild: Hannah Tilly)

Richterin folgt der Anklage
Am Ende folgte die Richterin der Anklage: Schuldig. Weil es bei der Körperverletzung zum Glück nur beim Versuch blieb, wurde der Angeklagte zu acht Monaten bedingter Haft mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

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