Der Angeklagte wollte sich Respekt verschaffen und streckte seinen Kontrahenten mit sechs Messerstichen am Friedhof in Bregenz nieder. Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung musste sich am Dienstag der 19-Jährige am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung musste sich am Dienstag ein 19-jähriger Syrer am Landesgericht Feldkirch verantworten: Schon lange soll es zwischen Täter und Opfer Reibereien gegeben haben. Als es am 15. Dezember vergangenen Jahres wegen einer geborgten Jacke zu einem Treffen am Friedhof Blumenstraße in Bregenz kam, stach der 19-jährige Syrer mit einem Küchenmesser unvermittelt auf den 18-jährigen Landsmann ein.
Selbst als das Opfer am Boden lag, versetzte er dem wehrlosen Teenager noch weitere Stiche. Nach der feigen Tat flüchtete der 19-Jährige. Das Messer warf er weg. Freunde des Opfers, die Zeugen des Angriffs wurden, alarmierten schließlich die Rettung. Im Krankenhaus stellten die Ärzte bei dem 18-jährigen Flüchtling insgesamt sechs, zum Teil zweieinhalb Zentimeter tiefe Messerstiche in beiden Obereschenkeln fest.
„Ich wollte mir Respekt verschaffen“
Aufgrund der erlittenen schweren Verletzungen musste das Opfer zur Wundversorgung im Krankenhaus in Kurznarkose versetzt und eine Woche stationär im Spital aufgenommen werden. Zwei Tage nach der feigen Tat konnte der Täter verhaftet werden und saß seitdem in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Feldkirch. Im Prozess am Dienstag bekannte sich der Angeklagte nur teilweise schuldig. „Ich wollte mir nur Respekt verschaffen und ihm die Hose zerschneiden“, sagte er. Absichtlich schwer verletzen habe er das Opfer nicht wollen.
Auf Nachfrage der Richterin, warum er überhaupt zugestochen habe, antwortete der bislang Unbescholtene: „Ich habe psychische Probleme und leide unter Einsamkeit.“ Worauf die vorsitzende Richterin klarstellt, dass das Opfer nicht daran schuld sei und er den Umstand, auf den 18-Jährigen sechs Mal eingestochen und dadurch schwer verletzt zu haben, nicht herunterspielen solle. Denn noch heute leidet das Opfer an den Folgen der Verletzungen – körperliche und seelische Schmerzen. Weshalb die Opfervertreterin ein Teilschmerzengeld in Höhe von 4500 Euro fordert. Die Entschuldigung des Angeklagten nimmt das Opfer im Gerichtssaal nicht an. „Ich habe ihm nichts getan. Er kam auf mich zu und stach einfach auf mich ein.“
Urteil rechtskräftig
Bei einem Strafrahmen von zwei bis zehn Jahren sieht der Schöffensenat am Ende eine teilbedingte Haftstrafe in Höhe von 24 Monaten, davon 16 Monate auf Bewährung, für ausreichend. Dem Opfer muss er 4500 Euro Teilschmerzengeld zahlen. Ein „Zuckerl“ für den Delinquenten gibt es zum Schluss der Verhandlung dennoch. Nach Abzug der Zeit in Untersuchungshaft könnte der Verurteilte bereits im April frühzeitig entlassen werden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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