Vorwurf Israel-Kritik
US-Gericht stoppt Abschiebung von Studentin
Ein US-Einwanderungsgericht hat die Abschiebung einer Doktorandin gestoppt, die wegen Israel-Kritik ins Visier der Regierung geraten war. Die Türkin hatte einen Artikel in einer Studierendenzeitung mitverfasst, der die Reaktion der Hochschule auf den Gaza-Krieg kritisierte.
Daraufhin widerriefen die US-Behörden das Visum und nahmen Rumeysa Öztürk im März des Vorjahres fest. Sie wurde 45 Tage in einem Abschiebezentrum inhaftiert, bis ein Bundesrichter ihre Freilassung anordnete. Die US-Regierung hatte ihr vorgeworfen, sich für die Terrororganisation Hamas eingesetzt zu haben. Öztürks Anwältinnen und Anwälte wiesen das zurück. Sie sei „aus Vergeltung für ihre Meinungsäußerungen monatelang inhaftiert“ worden.
Nun stoppte ein Richter in Boston das Verfahren gegen die Studentin der Tufts University komplett. Das Heimatschutzministerium habe nicht belegen können, dass die Gründe für eine Abschiebung ausreichten, hieß es in der Urteilsbegründung.
Heute atme ich erleichtert auf in dem Wissen, dass mein Fall trotz der Mängel des Justizsystems jenen Hoffnung geben kann, denen ebenfalls Unrecht getan wurde.
Doktorandin Rumeysa Öztürk nach der gestoppten Abschiebung
„Heute atme ich erleichtert auf in dem Wissen, dass mein Fall trotz der Mängel des Justizsystems jenen Hoffnung geben kann, denen von der US-Regierung ebenfalls Unrecht getan wurde“, sagte Öztürk. „Seit wann ist es ein Verbrechen, sich gegen Unterdrückung auszusprechen? Seit wann wird man dafür ins Gefängnis gesteckt, sich gegen Völkermord auszusprechen?“, hatte die Türkin zu ihrer Festnahme im Vorjahr gesagt. Sie war in ihrer Wohnung inhaftiert worden, Videoaufnahmen davon lösten landesweite Empörung aus.
Ihr Fall gilt als eines der bekanntesten Beispiele für die Bemühungen der US-Regierung, ausländische Studierende mit propalästinensischen Ansichten abzuschieben. Die Behörden berufen sich dabei auf eine Bestimmung des Immigration and Nationality Act von 1952, die es erlaubt, Personen abzuschieben, von denen angenommen wird, dass sie „die außenpolitischen Interessen der USA beeinträchtigen“.
Ministerium: „Privileg, kein Recht“
Das Weiße Haus kann noch Berufung einlegen. „Jeder, der glaubt, er könne nach Amerika kommen und sich hinter dem ersten Verfassungszusatz verstecken, um für antiamerikanische und antisemitische Gewalt und Terrorismus einzutreten, sollte das noch einmal überdenken“, kommentierte Heimatschutzministerin Kristi Noem das Urteil. Ein Sprecher sprach von Justizaktivismus und bezeichnete Öztürk als „Terror-Sympathisantin“. Visa für ausländische Studierende seien „ein Privileg und kein Recht“.









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