Trotz dringend benötigter Behandlung musste eine Frau im Waldviertel (NÖ) sieben Stunden ausharren, bis der bestellte Krankentransport eintraf, der sie vom Spital in Gmünd ins Krankenhaus Zwettl brachte. Die Hintergründe dieses Falls erklärt ein Insider.
Dienstag der Vorwoche. Johanna S. geht es nicht gut. Die Waldviertlerin (93) aus Kirchberg am Walde wird ins Spital nach Gmünd gebracht. Es ist 10 Uhr. Die Ärzte stellen eine akute Blutarmut fest. Blutkonserven werden angefordert. Dann wird entschieden: Die Patientin wäre in der Venenstation des Krankenhauses Zwettl besser aufgehoben. Ein Krankentransport wird geordert, die Lieferung der Blutkonserven gleich vorab nach Zwettl umgeleitet.
Und dann passiert sieben Stunden lang nichts. Trotz mehrmaliger Intervention der Spitalsärzte in beiden Krankenhäusern dauert es bis 20 Uhr, bis der Krankenwagen der Johanniter in Gmünd eintrifft und die Patientin nach Zwettl bringt.
Lapidare Rechtfertigungen
Die Johanniter, die seit Jahresbeginn die Krankentransporte zwischen den Kliniken im weiten Land durchführen, betonen: „Die Auswahl des Rettungsmittels sowie die zeitliche Einteilung erfolgen ausschließlich durch den Notruf NÖ.“ Und vom Notruf heißt es zu dem Fall von Johanna S. nur lapidar: „Die Disposition des Interhospitaltransfers erfolgte gemäß den bestehenden Vereinbarungen zwischen der Landesgesundheitsagentur und den Johannitern.“ Man habe „das nächstverfügbare Fahrzeug“ der Johanniter entsandt.
Ein Insider entschlüsselt für die „Krone“ das bürokratische Kauderwelsch. Prinzipiell unterscheide man zwischen Primär- und Sekundärtransporten. Erstere sind zumeist Notfälle, doch auch bei Letzteren gebe es Abstufungen. Es könne die Begleitung eines solchen Krankentransports durch einen Arzt notwendig sein.
„Nicht krank genug ...“
Das war, wie die „Krone“ herausfand, auch bei Johanna S. der Fall. Solche Transportwagen gibt es aber nur wenige. Der Einsatz eines Notarztwagens, der rascher verfügbar gewesen wäre, war aber nicht möglich, weil keine Indikation für einen Notfall vorlag. Der Experte bringt es auf den Punkt: „Die Patientin war so krank, dass ein Arzt sie begleiten musste. Aber nicht krank genug für einen Notarztwagen.“
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