Alkohol und Tabletten

Randalierer wollte Frau „vom Balkon schmeißen“

Burgenland
09.02.2026 15:00

Neun einschlägige Vorstrafen: Ein Südburgenländer drohte, seine Frau vom Balkon in fünften Stock zu „schmeißen“ und ihr „den Schädel“ einzuschlagen. Dann legte er sich auch noch mit einem Inspektor an. „Dabei bin ich eigentlich ein ruhiger Mensch.“ Sechs Monate Haft!

Zitternd vor Angst saß die Frau in den frühen Morgenstunden des 7. Jänner vor der Wohnhausanlage und wählte den Polizeinotruf: „Mein Lebensgefährte hat mich angeschrien, dass er mich auf den Balkon zerren und runterschmeißen wird.“ Der befindet sich immerhin im fünften Stock.

„Stockbesoffen“ um die Mittagszeit
Am Vortag sei sie um 12.30 Uhr heimgekommen und habe den Mann „stockbesoffen“ vorgefunden. „Das kann man so nicht sagen“, meint der 64-Jährige beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt, wo der Arbeitsuchende eine Art Stammgast ist: Neun einschlägige Vorstrafen stehen zu Buche, er hat das Haftübel bereits mehrmals zu spüren bekommen. „Es ist die teuflische Mischung mit den Medikamenten. Dann weiß ich nicht mehr, was ich sage und tue. Ein Blackout halt.“

15 Schlaftabletten
1,68 Promille wurden gemessen. „Ich habe Bier und Schnaps getrunken. Und circa fünfzehn Schlaftabletten genommen, weil ich nachdenken musste. Meine Mutter ist gestorben, mein Bruder auch. Ich war ganz arg verzweifelt.“

Die Polizisten sprachen ein Betretungsverbot aus und brachten den Südburgenländer in ein Männerheim. Dort randalierte der Mann weiter. „Das war heute sicher nicht euer letzter Einsatz mit mir“, sagte er zum Inspektor. „Weil jetzt gehe ich heim und schlage ihr den Schädel ein.“ Weiters will der Beamte gehört haben: „Und du, schleich‘ dich, sonst trete ich dich die Stiegen runter.“ Folglich wurde der Radaubruder festgenommen.

„Ich suche keinen Streit“
Der Angeklagte entschuldigt sich bei allen Beteiligten. „Ich bin eigentlich ein ruhiger Mensch. Ich suche keinen Streit, bin nie gewalttätig. Aber diese Kombination mit den Tabletten ...“

Die Richterin erkennt „ein wiederkehrendes Muster“, nimmt Bedacht auf eine bestehende Probezeit und verurteilt den 64-Jährigen zu sechs Monaten Gefängnis. Die U-Haft seit 7. Jänner wird angerechnet. Er akzeptiert.

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