Mehrjährige Haftstrafe

Wirtin schuldig, ihr Gasthaus angezündet zu haben

Oberösterreich
23.01.2026 12:14

Lange hatte es gedauert, doch nun wurde im Fall jener Wirtin, die 2024 ihr Wirtshaus angezündet haben soll, ein Urteil gefällt. Die 40-Jährige wurde zu drei Jahren Haft – davon zwei bedingt – verurteilt (nicht rechtskräftig). Außerdem muss sie die Kosten für den Feuerwehreinsatz übernehmen.

Der 40-jährigen Beschuldigten wurde vorgeworfen, in der Nacht vom 9. auf 10. September 2024 in ihrem Gasthaus in Schönau im Mühlkreis ein Feuer gelegt zu haben. Sie habe laut Anklage zwischen der Küche und der Gaststube brennbare Materialien wie Matratzen, Toilettenpapier und Müllreste abgelegt und angezündet.

17 Asylwerber im Haus
Das Gebäude geriet dadurch in Vollbrand und musste von den alarmierten Feuerwehrkräften gelöscht werden. Besonders heikel: Im Gasthaus waren zu dem Zeitpunkt 17 Asylwerber untergebracht, die aber zum Glück unbeschadet davonkamen.

Feuerwehreinsatz zahlen
Nach mehreren Verhandlungstagen wurde schließlich das Urteil gefällt: drei Jahre Haft, eines davon unbedingt. Außerdem muss die nicht geständige Wirtin der Gemeinde 42.000 Euro für den Feuerwehreinsatz zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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