Eine derart makabre Situation erlebt man am Klagenfurter Landesgericht auch nicht alle Tage: Ein 79-jähriger Pferdezüchter wehrt sich gegen den Vorwurf der Tierquälerei – und um zu beweisen, dass seine Stuten wegen eines Virus und nicht wegen mangelnder Fütterung fast verhungert wären, zieht er aus dem dreckigen Sackerl plötzlich einen Fohlenfötus.
Die mageren Pferde des Züchters beschäftigen schon seit geraumer Zeit die Justiz: Denn der Verwaltungsgerichtshof hat die Abnahme der Pferde angesichts der gesicherten Fakten bereits für rechtmäßig erklärt, das Verfassungsgericht prüft in dem Akt noch und nun muss sich der 79-Jährige wegen des Verdachts der Tierquälerei auch strafrechtlich vor dem Klagenfurter Landesgericht verantworten.
Dort hinterlässt der pensionierte Konditormeister, höflich formuliert, einen mehr als seltsamen Eindruck vor Richterin Sabine Götz: Er weigert sich, sich hinzusetzen, und betont, dass er als Sohn einer „Saudirn“ gelernt habe, aufrecht zu stehen und sich gegen Angriffe „seiner lieben Mitmenschen“ zu wehren. Seit 1972 züchtet er Reitpferde, seit Pensionsantritt gilt ihnen seine ganze Aufmerksamkeit. Daher hält er sich für einen absoluten Experten und bringt zum makabren Beweis für seine Kenntnisse sogar einen Fohlenfötus im dreckigen Plastiksackerl mit.
Was das damit zu tun hat, dass seine Tiere viel zu mager und krank waren und von der Feuerwehr aus dem Morast gerettet werden mussten? „Meine Erfahrung ist mehr wert als ein Tierarzt“, betont der laut eigener Anwältin „schrullige“ Angeklagte. Er habe die Stuten, die tagein, tagaus auf einer Weide lebten, ja immer bestens gefüttert, ein von anderen eingeschleppter Virus hätte sie so dürr werden lassen, das zeige sein ekliges Mitbringsel, mit dem sich aber niemand im Gerichtssaal näher auseinandersetzen möchte.
Um Zeugen anzuhören, wurde vertagt. Interessant wird in dem Verfahren noch sein, was der Amtstierarzt zu dem Fall sagt. Denn er sei immer wieder auf der Wiese bei den Pferden gewesen – es dauerte aber über ein Jahr, bis die Behörde nach dem Feuerwehreinsatz und Anzeigen von Spaziergängern eingegriffen hatte.
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