Tierquälerei-Prozess

Pensionistin ließ Hund bei brütender Hitze im Auto

Steiermark
21.01.2026 08:00

Eine Pensionistin wollte an einem heißen Augusttag nur schnell etwas einkaufen und ließ den Mischlingshund im Auto in der prallen Sonne zurück. Besorgte Zeugen alarmierten die Polizei. Die 69-Jährige bestritt beim Prozess in Graz vehement die angeklagte Tierquälerei.

Bereits nach wenigen Minuten kann das Auto im Hochsommer für Hunde zur lebensgefährlichen Hitzefalle werden. Diese Befürchtung hatten vergangenen August auch zwei Wanderer auf einem Supermarkt-Parkplatz in der Nähe von Graz. Dem Pärchen war ein schwarzes Auto mit einem Hund auf der Rückbank aufgefallen, das in der prallen Sonne stand. Besorgt verständigten sie nach 15 bis 20 Minuten die Geschäftsführerin und die Polizei. Die Lenkerin kam wegen Tierquälerei vor Gericht.

„Es gibt dort keinen Schatten“
„Meine Mandantin wollte nichts Böses“, betonte Verteidigerin Susanna Ecker-Kaufmann am Dienstag beim Prozess. „Sie wollte nur schnell etwas besorgen. Es gibt dort keinen Schatten. Es waren zwei Fenster offen und der Hund hatte Wasser. Er hat weder gewinselt noch gejault. Es ging ihm tadellos.“

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Der Hund hat weder gewinselt noch gejault. Es ging ihm tadellos.

Die Anwältin der Angeklagten

Die Angeklagte (69) bestreitet zudem, dass es an dem Tag besonders heiß war. „Es war ein angenehmer Tag. Sonst wäre ich zu Mittag nicht mehr unterwegs. Es wehte sogar ein Lüfterl.“ Dem widersprechen die Zeugen, die von einem wirklich sehr, sehr heißen Tag und einem stark hechelnden Hund sprechen. „Aber panisch wirkte er nicht.“

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Sie wollten ihn sicher nicht vorsätzlich quälen. Aber Sie haben den einfachsten Weg gewählt.

Die Anklägerin

„Hätten woanders einkaufen gehen können“
„Für einen Hund reichen fünf Minuten, um einen Hitzeschlag zu bekommen“, betont Staatsanwältin Kerstin Schilcher-Schmidt. „Sie wollten ihn sicher nicht vorsätzlich quälen. Aber Sie haben den einfachsten Weg gewählt. Sie hätten auch woanders einkaufen gehen können, wo Parkplätze im Schatten sind.“

Richter Hanspeter Draxler spricht die Pensionistin aber letztlich (nicht rechtskräftig) frei: „Ja, es war heiß. Und es war sicher nicht schlau, und Sie werden es künftig nicht mehr machen. Doch die Innentemperatur ist nicht objektivierbar. Und es gibt keine Beweisergebnisse, dass der Hund Qualen erlitt.“

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